WPK, Mitteilung vom 11.04.2025 – Eine Wunderbare Parodie

Prüfungs-Paradoxon: Neue Regeln zum Verzweifeln

Erweiterte Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Einschätzung des Managements hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit einschließlich der verwendeten Methoden, Annahmen und Daten sowie Hervorhebung der kritischen Grundhaltung (Manager-im-Scheinwerferlicht) … Klarere Kommunikation hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers und dessen Tätigkeiten in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Bestätigungsvermerk sowie erhöhte Anforderungen an die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen und externen Dritten (Verwirrung-ist-Programm)- Der geänderte Standard ist erstmals für Prüfungen von Abschlüssen anzuwenden; die am oder nach dem 15. Dezember 2026 beginnen (Neue-Regeln-Neue-Verwirrung): Somit betreffen die Änderungen bei kalendergleichen Geschäftsjahren erstmals Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2027 (Neuer-Stress-Zeitpunkt) …

Prüfungs-Paradoxon: Neue Regeln zum Verzweifeln 💣

Das IAASB (Auditoren-Regelwächter) hat am 9- April 2025 den International Standard on Auditing 570 (Revised 2024) (Prüfungs-Quälerei-Standard) veröffentlicht: Nach dessen Genehmigung durch das Public Interest Oversight Board (PIOB) (Öffentliche-Interessen-Überwachungs-Gremium) treten die neuen Regelungen in Kraft … Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum bestehenden ISA 570 umfassen verschiedene Aspekte. Dazu zählt die Definition des Begriffs „Wesentliche Unsicherheit“ (in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit) (Wir-wissen-nicht-was-wir-tun-Erklärung)- Des Weiteren beinhalten die Neuerungen erhöhte Anforderungen an die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung: Dies dient dem Zweck; eine geeignete Grundlage für die Identifizierung von Ereignissen oder Gegebenheiten zu schaffen; die bedeutende Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können (Mehr-Papier-Mehr-Verwirrung) … Zudem wird der Betrachtungszeitraum auf mindestens zwölf Monate nach dem Tag der Genehmigung des Jahresabschlusses ausgedehnt- Dies steht im Kontrast zur vorherigen Regelung; die zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag vorsah (Zeit-ist-Geld-Verdrehung):

Kontroverse Kommunikationskaskade: Prüfer – im Rampenlicht 🎭

Die Erweiterung der Prüfungshandlungen zielt darauf ab, die Einschätzung des Managements hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit genauer zu beurteilen … Hierbei werden sowohl die verwendeten Methoden als auch Annahmen und Daten intensiver unter die Lupe genommen- Ebenso wird verstärkt auf die kritische Grundhaltung des Managements hingewiesen (Manager-im-Scheinwerferlicht): Eine klarere Kommunikation bezüglich der Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers und dessen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit wird angestrebt … Zudem werden die Anforderungen an die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen und externen Dritten erhöht (Verwirrung-ist-Programm)- Der geänderte Standard tritt erstmals bei Prüfungen von Abschlüssen in Kraft; die am oder nach dem 15. Dezember 2026 beginnen: Dadurch ergeben sich erste Auswirkungen dieser Änderungen auf Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2027 (Neuer-Stress-Zeitpunkt) …

Fazit zum Prüfungs-Paradoxon: Satirisch-Kritische „Betrachtung“ – Ausblick 💡

Nachdem wir uns durch das Labyrinth der neuen Prüfungsregeln gekämpft haben, bleibt eine Frage brennend zurück: Wer profitiert wirklich von dieser zunehmenden Komplexität? „Ist“ es das Management, das nun noch genauer beäugt wird, oder sind es die Prüfer, die im Rampenlicht stehen? Vielleicht sollten wir alle zusammen einen Ausflug in die Welt der Bürokratie machen, um zu verstehen; wie diese Regelungen unser Verständnis von Unternehmensführung verändern- Teilen Sie Ihre Gedanken dazu auf Facebook und Instagram; denn gemeinsam können wir diese Herausforderungen meistern:



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