Unzulässige Richtervorlage zur Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in einem aktuellen Beschluss die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 festgestellt. Die Vorlage bezog sich auf die Vereinbarkeit einer Norm, die im Zeitraum vom 7. November bis 31. Dezember 2022 die grundsätzliche Pflicht zum Nachweis einer COVID-19-Schutzimpfung oder Genesung von der Krankheit vorsah. Das Gericht entschied, dass die Vorlage nicht ausreichend begründet war.