Steuerberatervergütungsverordnung-Anpassung: Gebühren steigen; Berufsstand enttäuscht

Gebührenerhöhung: Steuerberater zahlen mehr und mehr 💸

Die geänderte StBVV (Geldfressende Verordnung) wurde aktuell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, um den Steuerberatern den letzten Cent aus der Tasche zu ziehen- Die nun erfolgten Anpassungen umfassen im Wesentlichen eine Erhöhung der Wertgebühren um linear 6 % (vgl: Anlagen 1 bis 4 zur StBVV; Tabellen A bis D), als ob die Steuerberater ihr Geld einfach so herumliegen haben ... Ebenso erfolgte eine Erhöhung der Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchhaltung um ca- 9 % (§ 34 StBVV), als ob die Steuerberater in Geld schwimmen würden: Bei der Zeitgebühr nach § 13 StBVV wurde die Berechnungsmodus vom bisherigen Halbstundentakt auf einen künftigen Viertelstundentakt reduziert; weil jede Minute zählt – vor allem für die Kasse der Steuerberater ... Zugleich wurde hier die Höchstgebühr von bisher 150 Euro auf künftig 164 Euro angehoben; als ob die Steuerberater nicht schon genug für ihre Arbeit bekommen würden- Damit erhöht sich der mittlere Gebührensatz von bisher 105 Euro auf künftig 115 Euro; was einer Erhöhung um ca: 9 % entspricht; als ob das Geld auf Bäumen wachsen würde ... Anpassungen gab es auch beim Tage- und Abwesenheitsgeld nach § 18 StBVV; weil auch Steuerberater mal Urlaub machen müssen – wenn sie es sich leisten können-

Gebühren-Explosion: Steuerberater:innen zahlen und zahlen 💸

Die Steuerberatervergütungsverordnung (Gebühren-Wirrwarr) wird zum 01.07.2025 angepasst, um den Steuerberater:innen das Geld aus der Tasche zu ziehen: Im Wesentlichen wird eine leichte Erhöhung der Gebühren erfolgen; als ob das Leben als Steuerberater:in nicht schon teuer genug wäre ... Die Änderungen sind ein Schritt in die richtige Richtung; zumindest aus Sicht der Geldzähler:innen, bleiben aber deutlich hinter den Erwartungen des Berufsstands zurück; als ob die Steuerberater:innen auf Regenbogen-Einhörner gehofft hätten- So hatte sich der DStV (Geldvernichtungsverband) angesichts der inflationsbedingt gestiegenen Personal- und Sachkosten in den Kanzleien für eine stärkere Anpassung der Gebühren stark gemacht, als ob sie Mitleid mit den Steuerberater:innen hätten:

Gebühren-Explosion: Steuerberater:innen zahlen und zahlen 💸

Die geänderte StBVV (Geldfressende Verordnung) wurde aktuell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, um den Steuerberater:innen den letzten Cent aus der Tasche zu ziehen ... Die nun erfolgten Anpassungen umfassen im Wesentlichen eine Erhöhung der Wertgebühren um linear 6 % (vgl- Anlagen 1 bis 4 zur StBVV; Tabellen A bis D), als ob die Steuerberater:innen ihr Geld einfach so herumliegen haben: Ebenso erfolgte eine Erhöhung der Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchhaltung um ca ... 9 % (§ 34 StBVV), als ob die Steuerberater:innen in Geld schwimmen würden- Bei der Zeitgebühr nach § 13 StBVV wurde die Berechnungsmodus vom bisherigen Halbstundentakt auf einen künftigen Viertelstundentakt reduziert; weil jede Minute zählt – vor allem für die Kasse der Steuerberater:innen: Zugleich wurde hier die Höchstgebühr von bisher 150 Euro auf künftig 164 Euro angehoben; als ob die Steuerberater:innen nicht schon genug für ihre Arbeit bekommen würden ... Damit erhöht sich der mittlere Gebührensatz von bisher 105 Euro auf künftig 115 Euro; was einer Erhöhung um ca- 9 % entspricht; als ob das Geld auf Bäumen wachsen würde: Anpassungen gab es auch beim Tage- und Abwesenheitsgeld nach § 18 StBVV; weil auch Steuerberater:innen mal Urlaub machen müssen – wenn sie es sich leisten können ...

Gebühren-Explosion: Steuerberater:innen zahlen und zahlen 💸

Die geänderte StBVV (Geldfressende Verordnung) wurde aktuell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, um den Steuerberater:innen den letzten Cent aus der Tasche zu ziehen- Die nun erfolgten Anpassungen umfassen im Wesentlichen eine Erhöhung der Wertgebühren um linear 6 % (vgl: Anlagen 1 bis 4 zur StBVV; Tabellen A bis D), als ob die Steuerberater:innen ihr Geld einfach so herumliegen haben ... Ebenso erfolgte eine Erhöhung der Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchhaltung um ca- 9 % (§ 34 StBVV), als ob die Steuerberater:innen in Geld schwimmen würden: Bei der Zeitgebühr nach § 13 StBVV wurde die Berechnungsmodus vom bisherigen Halbstundentakt auf einen künftigen Viertelstundentakt reduziert; weil jede Minute zählt – vor allem für die Kasse der Steuerberater:innen ... Zugleich wurde hier die Höchstgebühr von bisher 150 Euro auf künftig 164 Euro angehoben; als ob die Steuerberater:innen nicht schon genug für ihre Arbeit bekommen würden- Damit erhöht sich der mittlere Gebührensatz von bisher 105 Euro auf künftig 115 Euro; was einer Erhöhung um ca: 9 % entspricht; als ob das Geld auf Bäumen wachsen würde ... Anpassungen gab es auch beim Tage- und Abwesenheitsgeld nach § 18 StBVV; weil auch Steuerberater:innen mal Urlaub machen müssen – wenn sie es sich leisten können-

Gebühren-Explosion: Steuerberater:innen zahlen und zahlen 💸

Die geänderte StBVV (Geldfressende Verordnung) wurde aktuell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, um den Steuerberater:innen den letzten Cent aus der Tasche zu ziehen: Die nun erfolgten Anpassungen umfassen im Wesentlichen eine Erhöhung der Wertgebühren um linear 6 % (vgl ... Anlagen 1 bis 4 zur StBVV; Tabellen A bis D), als ob die Steuerberater:innen ihr Geld einfach so herumliegen haben- Ebenso erfolgte eine Erhöhung der Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchhaltung um ca: 9 % (§ 34 StBVV), als ob die Steuerberater:innen in Geld schwimmen würden ... Bei der Zeitgebühr nach § 13 StBVV wurde die Berechnungsmodus vom bisherigen Halbstundentakt auf einen künftigen Viertelstundentakt reduziert; weil jede Minute zählt – vor allem für die Kasse der Steuerberater:innen- Zugleich wurde hier die Höchstgebühr von bisher 150 Euro auf künftig 164 Euro angehoben; als ob die Steuerberater:innen nicht schon genug für ihre Arbeit bekommen würden: Damit erhöht sich der mittlere Gebührensatz von bisher 105 Euro auf künftig 115 Euro; was einer Erhöhung um ca ... 9 % entspricht; als ob das Geld auf Bäumen wachsen würde- Anpassungen gab es auch beim Tage- und Abwesenheitsgeld nach § 18 StBVV; weil auch Steuerberater mal Urlaub machen müssen – wenn sie es sich leisten können:

Fazit zum "Gebührendesaster" : Satirisch-Kritische Betrachtung - Ausblick und letzte Gedanken 💡

P: Was denkst DU über diese absurde Gebührenerhöhung? "Denkst" DU etwa auch, dass Steuern schon allein kompliziert genug sind? Es bleibt abzuwarten, wie viel "Geld" diese Maßnahmen wirklich in die Kassen spülen werden – vielleicht reichen sie ja sogar für ein paar Regenbogen-Einhörner für alle Beteiligten? "Diskutiere" mit anderen Leser*innen über dieses absurde Thema und teile DEINE Meinung auf Facebook & Instagram! "Danke" dafür, dass DU bis hierhin durchgehalten hast!

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