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Prüfung durch die Datenschutzbehörden – Strategien im Umgang mit Aufsichtsverfahren

Prüfung durch die Datenschutzbehörden – Strategien im Umgang mit Aufsichtsverfahren
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
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Wann findet das Seminar statt?
Online | Mittwoch, 19. November 2025 • 10:00 – 12:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 66051-25An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen sowie an Mitarbeitende in Rechts- und Compliance-Abteilungen aus jeder Fachrichtung und Branche, da potenziell all diese Kollegen und Kolleginnen einer aufsichtsbehördlichen Kontaktaufnahme begegnen können.
Worum geht es?
Ausgehend von Beschwerden durch Kunden und Kundinnen, Beschäftigte oder sonstige Betroffene kann es jedem Unternehmen passieren, Post, Anrufe oder Kontrollankündigungen von einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu erhalten. Auch in arbeits- oder zivilrechtlichen Auseinandersetzungen kommen immer häufiger datenschutzrechtliche Streitigkeiten zum Tragen, in denen die Aufsichtsbehörden eingeschaltet werden.
Für die meisten Unternehmen, ihre Datenschutzbeauftragten, Rechtsabteilungen oder Anwälte und Anwältinnen stellt dieser Behördenkontakt eine Ausnahmesituation dar, mit der sie in der Regel keine praktische Erfahrung haben. Zumeist fällt es den Beteiligten schwer, den Sachverhalt datenschutzrechtlich und verfahrensrechtlich einzuordnen und die erforderlichen Schlüsse für das weitere Vorgehen zu ziehen. Selbst Beteiligte mit datenschutzrechtlicher Spezialisierung haben vielfach keine Vorstellung von behördeninternen Abläufen und wie eine behördliche Kontaktaufnahme zu interpretieren ist. Gleichwohl kann bereits die erste Reaktion im aufsichtsbehördlichen Verfahren entscheidende Weichen stellen und das weitere Verfahren, insbesondere dessen Länge und Ausgang, erheblich beeinflussen.
Die Teilnehmenden des Seminars werden mit dem Ablauf, dem verfahrensrechtlichen Rahmen und behördlichen Befugnissen in Aufsichtsverfahren vertraut gemacht, deren Kenntnis gerade zu Verfahrensbeginn relevant ist, um strategisch günstig reagieren zu können.
Was sind die Schwerpunkte?

Wann und warum kommen Mandanten und Mandantinnen mit Datenschutzbehörden in Kontakt ?

Wie ist der Kontakt mit einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde einzuordnen ?

Wie laufen die Verfahren ab ?

Welche verfahrensrechtlichen Fallstricke sind zu beachten?

Strategien im Umgang mit aufsichtsbehördlichen Prüfverfahren

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Online | Mittwoch, 19. November 2025 • 10:00 – 12:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 66051-25Online | Mittwoch, 19. November 2025 • 10:00 – 12:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 66051-25Online | Mittwoch, 19. November 2025 • 10:00 – 12:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 66051-25An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen sowie an Mitarbeitende in Rechts- und Compliance-Abteilungen aus jeder Fachrichtung und Branche, da potenziell all diese Kollegen und Kolleginnen einer aufsichtsbehördlichen Kontaktaufnahme begegnen können.Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen sowie an Mitarbeitende in Rechts- und Compliance-Abteilungen aus jeder Fachrichtung und Branche, da potenziell all diese Kollegen und Kolleginnen einer aufsichtsbehördlichen Kontaktaufnahme begegnen können.Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen sowie an Mitarbeitende in Rechts- und Compliance-Abteilungen aus jeder Fachrichtung und Branche, da potenziell all diese Kollegen und Kolleginnen einer aufsichtsbehördlichen Kontaktaufnahme begegnen können.Worum geht es?
Ausgehend von Beschwerden durch Kunden und Kundinnen, Beschäftigte oder sonstige Betroffene kann es jedem Unternehmen passieren, Post, Anrufe oder Kontrollankündigungen von einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu erhalten. Auch in arbeits- oder zivilrechtlichen Auseinandersetzungen kommen immer häufiger datenschutzrechtliche Streitigkeiten zum Tragen, in denen die Aufsichtsbehörden eingeschaltet werden.
Für die meisten Unternehmen, ihre Datenschutzbeauftragten, Rechtsabteilungen oder Anwälte und Anwältinnen stellt dieser Behördenkontakt eine Ausnahmesituation dar, mit der sie in der Regel keine praktische Erfahrung haben. Zumeist fällt es den Beteiligten schwer, den Sachverhalt datenschutzrechtlich und verfahrensrechtlich einzuordnen und die erforderlichen Schlüsse für das weitere Vorgehen zu ziehen. Selbst Beteiligte mit datenschutzrechtlicher Spezialisierung haben vielfach keine Vorstellung von behördeninternen Abläufen und wie eine behördliche Kontaktaufnahme zu interpretieren ist. Gleichwohl kann bereits die erste Reaktion im aufsichtsbehördlichen Verfahren entscheidende Weichen stellen und das weitere Verfahren, insbesondere dessen Länge und Ausgang, erheblich beeinflussen.
Die Teilnehmenden des Seminars werden mit dem Ablauf, dem verfahrensrechtlichen Rahmen und behördlichen Befugnissen in Aufsichtsverfahren vertraut gemacht, deren Kenntnis gerade zu Verfahrensbeginn relevant ist, um strategisch günstig reagieren zu können.Ausgehend von Beschwerden durch Kunden und Kundinnen, Beschäftigte oder sonstige Betroffene kann es jedem Unternehmen passieren, Post, Anrufe oder Kontrollankündigungen von einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu erhalten. Auch in arbeits- oder zivilrechtlichen Auseinandersetzungen kommen immer häufiger datenschutzrechtliche Streitigkeiten zum Tragen, in denen die Aufsichtsbehörden eingeschaltet werden.
Für die meisten Unternehmen, ihre Datenschutzbeauftragten, Rechtsabteilungen oder Anwälte und Anwältinnen stellt dieser Behördenkontakt eine Ausnahmesituation dar, mit der sie in der Regel keine praktische Erfahrung haben. Zumeist fällt es den Beteiligten schwer, den Sachverhalt datenschutzrechtlich und verfahrensrechtlich einzuordnen und die erforderlichen Schlüsse für das weitere Vorgehen zu ziehen. Selbst Beteiligte mit datenschutzrechtlicher Spezialisierung haben vielfach keine Vorstellung von behördeninternen Abläufen und wie eine behördliche Kontaktaufnahme zu interpretieren ist. Gleichwohl kann bereits die erste Reaktion im aufsichtsbehördlichen Verfahren entscheidende Weichen stellen und das weitere Verfahren, insbesondere dessen Länge und Ausgang, erheblich beeinflussen.
Die Teilnehmenden des Seminars werden mit dem Ablauf, dem verfahrensrechtlichen Rahmen und behördlichen Befugnissen in Aufsichtsverfahren vertraut gemacht, deren Kenntnis gerade zu Verfahrensbeginn relevant ist, um strategisch günstig reagieren zu können.Ausgehend von Beschwerden durch Kunden und Kundinnen, Beschäftigte oder sonstige Betroffene kann es jedem Unternehmen passieren, Post, Anrufe oder Kontrollankündigungen von einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu erhalten. Auch in arbeits- oder zivilrechtlichen Auseinandersetzungen kommen immer häufiger datenschutzrechtliche Streitigkeiten zum Tragen, in denen die Aufsichtsbehörden eingeschaltet werden.Für die meisten Unternehmen, ihre Datenschutzbeauftragten, Rechtsabteilungen oder Anwälte und Anwältinnen stellt dieser Behördenkontakt eine Ausnahmesituation dar, mit der sie in der Regel keine praktische Erfahrung haben. Zumeist fällt es den Beteiligten schwer, den Sachverhalt datenschutzrechtlich und verfahrensrechtlich einzuordnen und die erforderlichen Schlüsse für das weitere Vorgehen zu ziehen. Selbst Beteiligte mit datenschutzrechtlicher Spezialisierung haben vielfach keine Vorstellung von behördeninternen Abläufen und wie eine behördliche Kontaktaufnahme zu interpretieren ist. Gleichwohl kann bereits die erste Reaktion im aufsichtsbehördlichen Verfahren entscheidende Weichen stellen und das weitere Verfahren, insbesondere dessen Länge und Ausgang, erheblich beeinflussen.Die Teilnehmenden des Seminars werden mit dem Ablauf, dem verfahrensrechtlichen Rahmen und behördlichen Befugnissen in Aufsichtsverfahren vertraut gemacht, deren Kenntnis gerade zu Verfahrensbeginn relevant ist, um strategisch günstig reagieren zu können.Was sind die Schwerpunkte?

Wann und warum kommen Mandanten und Mandantinnen mit Datenschutzbehörden in Kontakt ?

Wie ist der Kontakt mit einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde einzuordnen ?

Wie laufen die Verfahren ab ?

Welche verfahrensrechtlichen Fallstricke sind zu beachten?

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Dr. Nina Elisabeth HerbortRechtsanwältin, BerlinDr. Giuliana SchreckRechtsanwältin, BerlinWer referiert?Wer referiert?Dr. Nina Elisabeth HerbortRechtsanwältin, BerlinDr. Giuliana SchreckRechtsanwältin, BerlinDr. Nina Elisabeth HerbortRechtsanwältin, BerlinDr. Giuliana SchreckRechtsanwältin, BerlinDr. Nina Elisabeth HerbortRechtsanwältin, BerlinDr. Nina Elisabeth HerbortRechtsanwältin, BerlinDr. Nina Elisabeth HerbortRechtsanwältin, BerlinDr. Nina Elisabeth HerbortRechtsanwältin, BerlinDr. Giuliana SchreckRechtsanwältin, BerlinDr. Giuliana SchreckRechtsanwältin, BerlinDr. Giuliana SchreckRechtsanwältin, BerlinDr. Giuliana SchreckRechtsanwältin, BerlinWo findet das Seminar statt?
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91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
136 € Mitglieder Anwaltverein
152 € Nichtmitglieder
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