Leistungsverweigerungsrecht bei Nachträgen
Leistungsverweigerungsrecht bei Nachträgen
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Leistungsverweigerungsrecht bei NachträgenLeistungsverweigerungsrecht bei NachträgenLeistungsverweigerungsrecht bei NachträgenEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Übersicht
Referent/-inOrtGebühr
Jetzt buchen
Übersicht
Referent/-inOrtGebühr
Jetzt buchen
Übersicht
Referent/-inOrtGebühr
Jetzt buchen
Übersicht
Referent/-inOrtGebühr
Jetzt buchenÜbersicht
Referent/-inOrtGebühr
Jetzt buchenNeu im Programm!
Wann findet das Seminar statt?
Online | Dienstag, 04. November 2025 • 09:00 – 15:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61155-25An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an im Bau- und Architektenrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die mit der Abwicklung von Bauverträgen und Nachtragsforderungen betraut sind.
Worum geht es?
Ein Leistungsverweigerungsrecht bei der Abwicklung eines Bauvertrages durchzusetzen, kann erhebliche Risiken mit sich bringen – für beide Vertragsparteien. Denn: der Grund für die verweigerte Abschlagszahlung oder die eingestellten Leistungen ist zwischen den Parteien streitig, und die jeweilige Leistungsverweigerung führt nicht selten zu einer weiteren Eskalation der Situation und im Worst Case zu einer Kündigung.
Das vorliegende Seminar befasst sich mit den Voraussetzungen eines Leistungsverweigerungsrechts, dem Kooperationsgebot sowie möglichen vertraglichen Regelungen und zeigt für verschiedene Szenarien die richtigen Reaktionsmöglichkeiten auf. Behandelt werden unter anderem folgende Fragen: Ist eine Fristsetzung im Rahmen eines VOB/B-Vertrags zwingend notwendig? Wie reagiert man rechtssicher auf eine „bedingte Anordnung“? Unter welchen Bedingungen ist eine Abrechnung nach der 80 %-Regelung gem. § 650c Abs. 3 BGB zulässig?
Was sind die Schwerpunkte?
Voraussetzungen eines Leistungsverweigerungsrechts im Bauvertrag
Abgrenzung zu unberechtigten Leistungsverweigerungen und deren Folgen
Typische Fallgestaltungen bei Nachtragsforderungen
Taktische Vorgehensweisen für Auftraggeber und Auftraggeberinnen sowie Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen
Aktuelle Rechtsprechung
Wann findet der Vortrag statt?
09:00 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 15:45 Uhr
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAONeu im Programm!Neu im Programm!Neu im Programm!Wann findet das Seminar statt?
Online | Dienstag, 04. November 2025 • 09:00 – 15:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61155-25Online | Dienstag, 04. November 2025 • 09:00 – 15:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61155-25Online | Dienstag, 04. November 2025 • 09:00 – 15:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61155-25An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an im Bau- und Architektenrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die mit der Abwicklung von Bauverträgen und Nachtragsforderungen betraut sind.Das Seminar richtet sich an im Bau- und Architektenrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die mit der Abwicklung von Bauverträgen und Nachtragsforderungen betraut sind.Das Seminar richtet sich an im Bau- und Architektenrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die mit der Abwicklung von Bauverträgen und Nachtragsforderungen betraut sind.Worum geht es?
Ein Leistungsverweigerungsrecht bei der Abwicklung eines Bauvertrages durchzusetzen, kann erhebliche Risiken mit sich bringen – für beide Vertragsparteien. Denn: der Grund für die verweigerte Abschlagszahlung oder die eingestellten Leistungen ist zwischen den Parteien streitig, und die jeweilige Leistungsverweigerung führt nicht selten zu einer weiteren Eskalation der Situation und im Worst Case zu einer Kündigung.
Das vorliegende Seminar befasst sich mit den Voraussetzungen eines Leistungsverweigerungsrechts, dem Kooperationsgebot sowie möglichen vertraglichen Regelungen und zeigt für verschiedene Szenarien die richtigen Reaktionsmöglichkeiten auf. Behandelt werden unter anderem folgende Fragen: Ist eine Fristsetzung im Rahmen eines VOB/B-Vertrags zwingend notwendig? Wie reagiert man rechtssicher auf eine „bedingte Anordnung“? Unter welchen Bedingungen ist eine Abrechnung nach der 80 %-Regelung gem. § 650c Abs. 3 BGB zulässig?Ein Leistungsverweigerungsrecht bei der Abwicklung eines Bauvertrages durchzusetzen, kann erhebliche Risiken mit sich bringen – für beide Vertragsparteien. Denn: der Grund für die verweigerte Abschlagszahlung oder die eingestellten Leistungen ist zwischen den Parteien streitig, und die jeweilige Leistungsverweigerung führt nicht selten zu einer weiteren Eskalation der Situation und im Worst Case zu einer Kündigung.
Das vorliegende Seminar befasst sich mit den Voraussetzungen eines Leistungsverweigerungsrechts, dem Kooperationsgebot sowie möglichen vertraglichen Regelungen und zeigt für verschiedene Szenarien die richtigen Reaktionsmöglichkeiten auf. Behandelt werden unter anderem folgende Fragen: Ist eine Fristsetzung im Rahmen eines VOB/B-Vertrags zwingend notwendig? Wie reagiert man rechtssicher auf eine „bedingte Anordnung“? Unter welchen Bedingungen ist eine Abrechnung nach der 80 %-Regelung gem. § 650c Abs. 3 BGB zulässig?Ein Leistungsverweigerungsrecht bei der Abwicklung eines Bauvertrages durchzusetzen, kann erhebliche Risiken mit sich bringen – für beide Vertragsparteien. Denn: der Grund für die verweigerte Abschlagszahlung oder die eingestellten Leistungen ist zwischen den Parteien streitig, und die jeweilige Leistungsverweigerung führt nicht selten zu einer weiteren Eskalation der Situation und im Worst Case zu einer Kündigung.Das vorliegende Seminar befasst sich mit den Voraussetzungen eines Leistungsverweigerungsrechts, dem Kooperationsgebot sowie möglichen vertraglichen Regelungen und zeigt für verschiedene Szenarien die richtigen Reaktionsmöglichkeiten auf. Behandelt werden unter anderem folgende Fragen: Ist eine Fristsetzung im Rahmen eines VOB/B-Vertrags zwingend notwendig? Wie reagiert man rechtssicher auf eine „bedingte Anordnung“? Unter welchen Bedingungen ist eine Abrechnung nach der 80 %-Regelung gem. § 650c Abs. 3 BGB zulässig?Was sind die Schwerpunkte?
Voraussetzungen eines Leistungsverweigerungsrechts im Bauvertrag
Abgrenzung zu unberechtigten Leistungsverweigerungen und deren Folgen
Typische Fallgestaltungen bei Nachtragsforderungen
Taktische Vorgehensweisen für Auftraggeber und Auftraggeberinnen sowie Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen
Aktuelle RechtsprechungVoraussetzungen eines Leistungsverweigerungsrechts im Bauvertrag
Abgrenzung zu unberechtigten Leistungsverweigerungen und deren Folgen
Typische Fallgestaltungen bei Nachtragsforderungen
Taktische Vorgehensweisen für Auftraggeber und Auftraggeberinnen sowie Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen
Aktuelle RechtsprechungVoraussetzungen eines Leistungsverweigerungsrechts im Bauvertrag
Abgrenzung zu unberechtigten Leistungsverweigerungen und deren Folgen
Typische Fallgestaltungen bei Nachtragsforderungen
Taktische Vorgehensweisen für Auftraggeber und Auftraggeberinnen sowie Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen
Aktuelle Rechtsprechung•
Voraussetzungen eines Leistungsverweigerungsrechts im Bauvertrag
Voraussetzungen eines Leistungsverweigerungsrechts im Bauvertrag•
Abgrenzung zu unberechtigten Leistungsverweigerungen und deren Folgen
Abgrenzung zu unberechtigten Leistungsverweigerungen und deren Folgen•
Typische Fallgestaltungen bei Nachtragsforderungen
Typische Fallgestaltungen bei Nachtragsforderungen•
Taktische Vorgehensweisen für Auftraggeber und Auftraggeberinnen sowie Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen
Taktische Vorgehensweisen für Auftraggeber und Auftraggeberinnen sowie Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen•
Aktuelle Rechtsprechung
Aktuelle RechtsprechungWann findet der Vortrag statt?
09:00 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 15:45 Uhr09:00 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 15:45 Uhr09:00 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 15:45 UhrEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOWer referiert?
Christina HamacherRechtsanwältin, Lehrbeauftragte an der HSPV NRW, KölnWer referiert?Wer referiert?Christina HamacherRechtsanwältin, Lehrbeauftragte an der HSPV NRW, KölnChristina HamacherRechtsanwältin, Lehrbeauftragte an der HSPV NRW, KölnChristina HamacherRechtsanwältin, Lehrbeauftragte an der HSPV NRW, KölnChristina HamacherRechtsanwältin, Lehrbeauftragte an der HSPV NRW, KölnChristina HamacherRechtsanwältin, Lehrbeauftragte an der HSPV NRW, KölnChristina HamacherRechtsanwältin, Lehrbeauftragte an der HSPV NRW, KölnWo findet das Seminar statt?
Adobe, OnlineWo findet das Seminar statt?Wo findet das Seminar statt?Adobe, OnlineAdobe, OnlineWas kostet die Teilnahme?
182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
273 € Mitglieder Anwaltverein
303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantieWas kostet die Teilnahme?Was kostet die Teilnahme?182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
273 € Mitglieder Anwaltverein
303 € Nichtmitglieder182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
273 € Mitglieder Anwaltverein
303 € Nichtmitglieder182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
273 € Mitglieder Anwaltverein
303 € Nichtmitglieder• 182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
• 273 € Mitglieder Anwaltverein
• 303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.zzgl. gesetzl. USt.zzgl. gesetzl. USt.Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantieArbeitsunterlagen als Download • WertGarantieArbeitsunterlagen als Download • WertGarantieArbeitsunterlagen als Download •WertGarantie
Leistungsverweigerungsrecht bei Nachträgen
Leistungsverweigerungsrecht bei NachträgenLeistungsverweigerungsrecht bei NachträgenLeistungsverweigerungsrecht bei Nachträgen
Jetzt buchen
Jetzt buchenBeate StraubelTelefon: 030 / 726153-132Nachricht sendenTelefon: 030 / 726153-132Nachricht sendenNachricht senden