S „Juristisches“ Kuriosum: Verwaltungsgericht entlarvt Automatenkiosk-Schlupfloch! – anwaltfindenonline.de

„Juristisches“ Kuriosum: Verwaltungsgericht entlarvt Automatenkiosk-Schlupfloch!

„Du“ liebst es; wenn Recht und Realität kollidieren; oder? Die VG Schleswig-Holstein enthüllt: Automatenkioske tanzen außerhalb der Ladenöffnungszeitengesetz-Bubble! Die Schleswig-Holsteinische Justiz verkündet am 14. März 2025: Keine Gnade für die Automaten-Kiosk-Könige (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25)! Dein herkömmlicher Kioskbetreiber kuschelt mit den Öffnungszeiten; während der Automatenkiosk-Kollege im Freiflug die Regeln bricht! Wie lange noch; bis wir alle im Automaten-Delirium versinken?

Rechtsschlupfloch oder Justiz-Irrsinn [Rechtsauslegungs-Akrobatik] – Automatenkioske feiern Straffreiheit!

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht schießt scharf: Die Automatenkiosk-Oase im Kreis Pinneberg bleibt verschont, während der Kreis Dithmarschen um eine Rebellion ärmer ist! Einzelne Warenautomaten dümpeln außerhalb des Gesetzes; doch ein ganzes Automatenkiosk-Konglomerat [Warenautomaten-Cluster] stolpert über die Regeln! Die Justiz verweigert die Ausnahmegenehmigung und schickt die Kiosk-Besitzer auf den Sündenbock-Platz! Wer braucht schon Rechtsschutz; wenn die Automaten die „Gesetze“ brechen? Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht? Die letzte Rettung oder der nächste Justiz-Zirkus? Die Automatenkioske jubeln; die Kiosk-Besitzer zittern – ein Rechtssystem im Automatenwahn!

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