Häusliche Gewalt – Schnittstellen von Straf-, Sozial- und Familienrecht
Häusliche Gewalt – Schnittstellen von Straf-, Sozial- und Familienrecht
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Häusliche Gewalt – Schnittstellen von Straf-, Sozial- und FamilienrechtHäusliche Gewalt – Schnittstellen von Straf-, Sozial- und FamilienrechtHäusliche Gewalt – Schnittstellen von Straf-, Sozial- und FamilienrechtEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Übersicht
Referent/-inOrtGebühr
Jetzt buchen
Übersicht
Referent/-inOrtGebühr
Jetzt buchen
Übersicht
Referent/-inOrtGebühr
Jetzt buchen
Übersicht
Referent/-inOrtGebühr
Jetzt buchenÜbersicht
Referent/-inOrtGebühr
Jetzt buchenWann findet das Seminar statt?
Online | Dienstag, 18. November 2025 • 09:00 – 15:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61257-25An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Opfer häuslicher Gewalt umfassend beraten und vertreten. Es ist geeignet für Fachanwälte und Fachanwältinnen im Familien-, Sozial- und Strafrecht.
Worum geht es?
Häusliche Gewalt betrifft jedes Jahr viele Millionen Menschen, Tendenz steigend. Im Arbeitsalltag sind dies oft komplexe Fälle, da die Materie meist eine eilige Bearbeitung und ständige Beachtung der wechselnden Emotionslage der Mandantschaft gebietet. Zudem müssen für die optimale Vertretung zahlreiche rechtliche Schnittstellen beachtet werden, so das Familien-, Straf- und Sozialrecht. Es sollen im Rahmen der Fortbildung typische Fallkonstellationen und die rechtlich notwendigen Schritte erläutert und anhand von Mustern, Arbeitshilfen und Rechtsprechung auf verfahrensrechtliche Fragen und kostenrechtliche Fallstricke eingegangen werden.
Was sind die Schwerpunkte?
Familienrecht: Gewaltschutzanträge und flankierende Anträge, Berücksichtigung von häuslicher Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, Verwirkung von vermögens- und unterhaltsrechtlichen Ansprüchen
Strafrecht: typische Straftatbestände, Beweislage „he said, she said“, Strafantragsrecht, Nebenklagevertretung, Beiordnungen und Auferlegung von Kosten
Sozialrecht: Antragsverfahren auf Opferentschädigung, SGB II bei häuslicher Gewalt und Frauenhausaufenthalt, Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt, Antragsverfahren Opferentschädigungsgesetz/Sozialgesetzbuch XIV
Exkurs: Folgen häuslicher Gewalt mit Blick auf Regelungen im Ausländer- und Asylrecht
Wann finden die Vorträge statt?
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOWann findet das Seminar statt?
Online | Dienstag, 18. November 2025 • 09:00 – 15:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61257-25Online | Dienstag, 18. November 2025 • 09:00 – 15:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61257-25Online | Dienstag, 18. November 2025 • 09:00 – 15:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61257-25An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Opfer häuslicher Gewalt umfassend beraten und vertreten. Es ist geeignet für Fachanwälte und Fachanwältinnen im Familien-, Sozial- und Strafrecht.Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Opfer häuslicher Gewalt umfassend beraten und vertreten. Es ist geeignet für Fachanwälte und Fachanwältinnen im Familien-, Sozial- und Strafrecht.Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Opfer häuslicher Gewalt umfassend beraten und vertreten. Es ist geeignet für Fachanwälte und Fachanwältinnen im Familien-, Sozial- und Strafrecht.Worum geht es?
Häusliche Gewalt betrifft jedes Jahr viele Millionen Menschen, Tendenz steigend. Im Arbeitsalltag sind dies oft komplexe Fälle, da die Materie meist eine eilige Bearbeitung und ständige Beachtung der wechselnden Emotionslage der Mandantschaft gebietet. Zudem müssen für die optimale Vertretung zahlreiche rechtliche Schnittstellen beachtet werden, so das Familien-, Straf- und Sozialrecht. Es sollen im Rahmen der Fortbildung typische Fallkonstellationen und die rechtlich notwendigen Schritte erläutert und anhand von Mustern, Arbeitshilfen und Rechtsprechung auf verfahrensrechtliche Fragen und kostenrechtliche Fallstricke eingegangen werden.Häusliche Gewalt betrifft jedes Jahr viele Millionen Menschen, Tendenz steigend. Im Arbeitsalltag sind dies oft komplexe Fälle, da die Materie meist eine eilige Bearbeitung und ständige Beachtung der wechselnden Emotionslage der Mandantschaft gebietet. Zudem müssen für die optimale Vertretung zahlreiche rechtliche Schnittstellen beachtet werden, so das Familien-, Straf- und Sozialrecht. Es sollen im Rahmen der Fortbildung typische Fallkonstellationen und die rechtlich notwendigen Schritte erläutert und anhand von Mustern, Arbeitshilfen und Rechtsprechung auf verfahrensrechtliche Fragen und kostenrechtliche Fallstricke eingegangen werden.Häusliche Gewalt betrifft jedes Jahr viele Millionen Menschen, Tendenz steigend. Im Arbeitsalltag sind dies oft komplexe Fälle, da die Materie meist eine eilige Bearbeitung und ständige Beachtung der wechselnden Emotionslage der Mandantschaft gebietet. Zudem müssen für die optimale Vertretung zahlreiche rechtliche Schnittstellen beachtet werden, so das Familien-, Straf- und Sozialrecht. Es sollen im Rahmen der Fortbildung typische Fallkonstellationen und die rechtlich notwendigen Schritte erläutert und anhand von Mustern, Arbeitshilfen und Rechtsprechung auf verfahrensrechtliche Fragen und kostenrechtliche Fallstricke eingegangen werden.Was sind die Schwerpunkte?
Familienrecht: Gewaltschutzanträge und flankierende Anträge, Berücksichtigung von häuslicher Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, Verwirkung von vermögens- und unterhaltsrechtlichen Ansprüchen
Strafrecht: typische Straftatbestände, Beweislage „he said, she said“, Strafantragsrecht, Nebenklagevertretung, Beiordnungen und Auferlegung von Kosten
Sozialrecht: Antragsverfahren auf Opferentschädigung, SGB II bei häuslicher Gewalt und Frauenhausaufenthalt, Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt, Antragsverfahren Opferentschädigungsgesetz/Sozialgesetzbuch XIV
Exkurs: Folgen häuslicher Gewalt mit Blick auf Regelungen im Ausländer- und AsylrechtFamilienrecht: Gewaltschutzanträge und flankierende Anträge, Berücksichtigung von häuslicher Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, Verwirkung von vermögens- und unterhaltsrechtlichen Ansprüchen
Strafrecht: typische Straftatbestände, Beweislage „he said, she said“, Strafantragsrecht, Nebenklagevertretung, Beiordnungen und Auferlegung von Kosten
Sozialrecht: Antragsverfahren auf Opferentschädigung, SGB II bei häuslicher Gewalt und Frauenhausaufenthalt, Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt, Antragsverfahren Opferentschädigungsgesetz/Sozialgesetzbuch XIV
Exkurs: Folgen häuslicher Gewalt mit Blick auf Regelungen im Ausländer- und AsylrechtFamilienrecht: Gewaltschutzanträge und flankierende Anträge, Berücksichtigung von häuslicher Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, Verwirkung von vermögens- und unterhaltsrechtlichen Ansprüchen
Strafrecht: typische Straftatbestände, Beweislage „he said, she said“, Strafantragsrecht, Nebenklagevertretung, Beiordnungen und Auferlegung von Kosten
Sozialrecht: Antragsverfahren auf Opferentschädigung, SGB II bei häuslicher Gewalt und Frauenhausaufenthalt, Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt, Antragsverfahren Opferentschädigungsgesetz/Sozialgesetzbuch XIV
Exkurs: Folgen häuslicher Gewalt mit Blick auf Regelungen im Ausländer- und Asylrecht•
Familienrecht: Gewaltschutzanträge und flankierende Anträge, Berücksichtigung von häuslicher Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, Verwirkung von vermögens- und unterhaltsrechtlichen Ansprüchen
Familienrecht: Gewaltschutzanträge und flankierende Anträge, Berücksichtigung von häuslicher Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, Verwirkung von vermögens- und unterhaltsrechtlichen Ansprüchen•
Strafrecht: typische Straftatbestände, Beweislage „he said, she said“, Strafantragsrecht, Nebenklagevertretung, Beiordnungen und Auferlegung von Kosten
Strafrecht: typische Straftatbestände, Beweislage „he said, she said“, Strafantragsrecht, Nebenklagevertretung, Beiordnungen und Auferlegung von Kosten•
Sozialrecht: Antragsverfahren auf Opferentschädigung, SGB II bei häuslicher Gewalt und Frauenhausaufenthalt, Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt, Antragsverfahren Opferentschädigungsgesetz/Sozialgesetzbuch XIV
Sozialrecht: Antragsverfahren auf Opferentschädigung, SGB II bei häuslicher Gewalt und Frauenhausaufenthalt, Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt, Antragsverfahren Opferentschädigungsgesetz/Sozialgesetzbuch XIV•
Exkurs: Folgen häuslicher Gewalt mit Blick auf Regelungen im Ausländer- und Asylrecht
Exkurs: Folgen häuslicher Gewalt mit Blick auf Regelungen im Ausländer- und AsylrechtWann finden die Vorträge statt?
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 UhrEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOWer referiert?
Nicole RinauRechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, BerlinWer referiert?Wer referiert?Nicole RinauRechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, BerlinNicole RinauRechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, BerlinNicole RinauRechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, BerlinNicole RinauRechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, BerlinNicole RinauRechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, BerlinNicole RinauRechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, BerlinWo findet das Seminar statt?
Adobe, OnlineWo findet das Seminar statt?Wo findet das Seminar statt?Adobe, OnlineAdobe, OnlineWas kostet die Teilnahme?
182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
273 € Mitglieder Anwaltverein
303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantieWas kostet die Teilnahme?Was kostet die Teilnahme?182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
273 € Mitglieder Anwaltverein
303 € Nichtmitglieder182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
273 € Mitglieder Anwaltverein
303 € Nichtmitglieder182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
273 € Mitglieder Anwaltverein
303 € Nichtmitglieder• 182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
• 273 € Mitglieder Anwaltverein
• 303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.zzgl. gesetzl. USt.zzgl. gesetzl. USt.Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantieArbeitsunterlagen als Download • WertGarantieArbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Häusliche Gewalt – Schnittstellen von Straf-, Sozial- und Familienrecht
Häusliche Gewalt – Schnittstellen von Straf-, Sozial- und FamilienrechtHäusliche Gewalt – Schnittstellen von Straf-, Sozial- und FamilienrechtHäusliche Gewalt – Schnittstellen von Straf-, Sozial- und Familienrecht
Jetzt buchen
Jetzt buchenSophie ZschieschangTelefon: 030 / 726153-137Nachricht sendenTelefon: 030 / 726153-137Nachricht sendenNachricht senden