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Glücksspiel-Werbe-Irrsinn: Satzung, Logo, Image – alles auf einer Karte?

Als ob ein Bäcker plötzlich beschließt, seine Brötchen nicht nur mit Mehl zu backen, sondern auch noch mit einem Hauch von Lottozahlen zu bestreuen. So ungefähr muss man sich die Verwirrung vorstellen, wenn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet, dass der Aufdruck eines Logos auf Informationsmaterialien gleichzeitig Werbung für eine Soziallotterie sein kann. Was kommt als nächstes? Werden Möbelhäuser ihre Sofas mit Rubbellosen garnieren? Oder Reiseanbieter Urlaubsprospekte mit Gewinnspielcoupons füllen? Wo ist hier die Grenze zwischen Information und Promotion? Egal wer hier gewinnt – sind wir nicht alle schon längst verloren?

Lotterielogik oder Inklusionsillusion – wo liegt die Wahrheit?

Apropos Widersprüche im Namen der Nächstenliebe! Vor ein paar Tagen stolperte ich unverhofft über die juristische Zwickmühle zwischen Imagepflege und Glücksspielförderung mittels Logopräsentation auf Bildungsmaterialien. Ist es also tatsächlich möglich geworden, dass selbst die edelsten Motive letztendlich dem Kommerz geopfert werden müssen? Diese Entscheidung lässt einen schon ins Grübeln kommen – sind unsere moralischen Maßstäbe so flexibel geworden wie Gummi oder haben wir einfach vergessen nachzufragen? Können wir uns wirklich damit abfinden, dass unser Engagement für eine bessere Welt letztendlich in einem Spielautomaten landet?

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