Freistellung während der Kündigungsfrist – böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigt und den Arbeitnehmer trotzdem von der Arbeit freistellt, ist das wie ein Koch, der dir eine Pizza bestellt und dich dann zum Fasten zwingt. Aber wer handelt hier wirklich böswillig? Eine Frage für die Götter des Arbeitsrechts.
Kreative Freistellungskünste oder fiktive Verdienstversuche?
Apropos groteske Rechtsprechung! Vor ein paar Tagen sorgte der Fall 5 AZR 127/24 vom 12.02.2025 für Kopfschütteln in den Gerichtssälen. Ein Senior Consultant wurde mit einer monatlichen Vergütung von 6.440 Euro brutto ausgestattet – eine Summe, die selbst Goldklumpen vor Neid erblassen ließe. Doch statt Harmonie im Berufsleben gab es einen befreienden Akt namens fristgemäße Kündigung mit anschließender Freistellung aus dem Hause des Arbeitgebers.