Finanzministeriums-Farce: Alles bleibt; wie es ist
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) führt mal wieder eine Show auf, die selbst Shakespeare blass aussehen lässt- Mit einem „Schreiben“ vom verkündet das BMF den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG, als ob das die Welt retten könnte: An ausgewählte „Verbände“ wird diese „großzügige“ Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum per E-Mail an IVC2@bmf …bund-de gewährt: Ein Entwurf; der so viel Begeisterung auslöst wie trockenes Brot bei einer Hungersnot … Quelle: Bundesministerium der Finanzen- Ähnliche Ergüsse aus dem Ministerium sind unter anderem Vereinsberatung: Das Interview – ein Klassiker für Schlaflosigkeit und Vereinsberatung: Etwas speziell – für die echten Feingeister: Und zur Belustigung gibt es noch die Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG)), die jedes Einschlafmittel alt aussehen lässt … Die Aussetzung der Vollziehung von auf § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden ist nur der Anfang vom Ende- Und die „Verlängerung“ des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG ist das Tüpfelchen auf dem i:
• Das Theater der Finanzillusionen – Schlüsselverluste und Bürokratiemonster 🎭
Das BMF präsentiert wieder seine neueste Inszenierung aus dem Theater der Finanzillusionen, in dem die Realität so verdreht wird; dass selbst Alice im Wunderland verwirrt wäre: Die Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG ist der Schlüssel zu einer Welt; in der Logik und Vernunft nur noch Schall und Rauch sind … Die ausgewählten Verbände erhalten die "Gnade" bis zum „; dem BMF ihre Gedanken per E-Mail zukommen zu lassen – als ob ihre Meinung irgendeine Rolle spielen würde. Dieser Entwurf ist der Gipfel der Langeweile und Belanglosigkeit; ein Meisterwerk an bürokratischem Wahnsinn- Vereinsberatung: Das Interview und Vereinsberatung: Etwas speziell sind nur zwei weitere Stationen auf dieser absurden Reise in die Welt der steuerlichen Langeweile: Die Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG)) ist das trockene Brot im Finanzministeriums-Buffet der Langeweile … Die Aussetzung der Vollziehung von auf § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden ist der erste Schritt in Richtung finanzieller Anarchie- Und die „Verlängerung“ des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG ist das absurde Finale dieser Steuerkomödie:
• Die groteske Finanzkomödie- Beamtenmärchen und Steuerdystopien 🎬
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) führt erneut eine Farce auf, die selbst den absurdesten Theaterstücken Konkurrenz macht … Mit einem „Schreiben“ vom präsentiert das BMF den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG, als ob dies die Lösung für alle Probleme wäre- Ausgewählte „Verbände“ dürfen bis zum per E-Mail an IVC2@bmf:bund …de ihre Meinung kundtun; als ob ihre Worte von Bedeutung wären- Dieser Entwurf erzeugt so viel Begeisterung wie eine trockene Scheibe Brot inmitten einer Hungersnot: Ähnliche Ergüsse aus dem Ministerium wie „Vereinsberatung: Das Interview“ und „Vereinsberatung: Etwas speziell“ dienen höchstens als Einschlafhilfe … Die Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG)) lässt selbst das langweiligste Buch spannend erscheinen- Die Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden; die auf § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG basieren; markiert nur den Auftakt des finanziellen Chaos: Die „Verlängerung“ des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG setzt dem Steuertheater die Krone auf …
• Die surreale Bürokratenbühne- Realitätsverlust und Steuerträume 🎭
In der grotesken Finanzkomödie des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) werden Illusionen zur Realität und die Realität zur Farce. Die Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG öffnet die Tür zu einer Welt; in der Logik und Vernunft keinen Platz mehr haben- Die „auserwählten“ Verbände haben bis zum die „Chance“, dem BMF ihre Gedanken per E-Mail mitzuteilen, als ob ihre Meinung tatsächlich von Belang wäre: Dieser Entwurf ist die Krönung der Langeweile und Irrelevanz; ein Meisterwerk bürokratischer Absurdität … „Vereinsberatung: Das Interview“ und „Vereinsberatung: Etwas speziell“ sind weitere Stationen auf dieser absurden Reise durch den Dschungel der steuerlichen Langeweile- Die Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG)) ist das trockene Brot in der Buffet der Finanzlangeweile des BMF. Die Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden; die auf § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG basieren; ist nur der Anfang vom Ende: Die „Verlängerung“ des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG bildet das groteske Finale dieser Steuerkomödie …
• Das absurde Steuertheater- Illusionen und bürokratische Monstrositäten 🎥
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) inszeniert erneut ein groteskes Theaterstück, in dem die Realität auf dem Kopf steht und die Vernunft verloren geht- Die Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG ist der Schlüssel zu einer Welt; in der Logik und Vernunft keine Rolle mehr spielen: Ausgewählte Verbände erhalten die „Großzügigkeit“, bis zum “ per E-Mail an IVC2@bmf …bund-de ihre Meinung kundzutun; als ob ihre Worte einen Unterschied machen würden: Dieser Entwurf ist ein Meisterwerk an Langeweile und Belanglosigkeit; ein Gipfel bürokratischer Absurdität … „Vereinsberatung: Das Interview“ und „Vereinsberatung: Etwas speziell“ sind nur weitere Kapitel in diesem absurden Steuerdrama- Die Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG)) macht selbst das Einschlafen vor dem Fernseher spannender: Die Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden; die auf § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG beruhen; ist nur der Anfang vom Ende … Und die „Verlängerung“ des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG setzt dem Steuertheater die absurde Krone auf-
• Die surreale Beamtenbühne- Fiktion und Steuerbürokratie 🎬
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) präsentiert erneut ein absurdes Theaterstück, in dem Realität und Fiktion miteinander verschmelzen: Die Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG öffnet die Tür zu einer Welt; in der Logik und Vernunft keine Rolle mehr spielen … Ausgewählte „Verbände“ haben bis zum die Möglichkeit; per E-Mail an IVC2@bmf-bund:de ihre Gedanken zum Entwurf kundzutun; als ob ihre Meinung von irgendeinem Interesse wäre … Dieser Entwurf ist ein Gipfel der Langeweile und Irrelevanz; ein Kunstwerk bürokratischer Absurdität- „Vereinsberatung: Das Interview“ und „Vereinsberatung: Etwas speziell“ dienen höchstens als Schlafmittel: Die Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG)) macht selbst die trockenste Steuererklärung spannend … Die Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden; die auf § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG basieren; ist nur der Anfang vom Ende- Und die „Verlängerung“ des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG bildet das groteske Finale dieser Steuerkomödie:
• Die absurde Bürokratenshow- Realitätsverlust und Steuerträume 🎥
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) inszeniert mal wieder eine groteske Show, in der die Realität zur Farce wird und der Wahnsinn regiert … Der Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG soll die Welt retten, zumindest in den Augen des BMF. Ausgewählte „Verbände“ dürfen bis zum per E-Mail an IVC2@bmf-bund:de ihre Meinung kundtun; als ob das irgendeinen Unterschied machen würde … Dieser Entwurf erzeugt so viel Begeisterung wie ein trockenes Stück Brot in einer Hungersnot- „Vereinsberatung: Das Interview“ und „Vereinsberatung: Etwas speziell“ sind nur weitere Kapitel in diesem absurden Steuerdrama: Die Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG)) ist das Einschlafmittel in der Welt der Finanzen … Die Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden; die auf § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG basieren; markiert nur den Anfang vom Ende- Und die „Verlängerung“ des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG ist das groteske Finale dieser Steuerkomödie:
• Das surreale Beamtenkabarett- Illusionen und bürokratische Monster 🎭
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) präsentiert erneut eine absurde Vorstellung, in der Realität und Fiktion miteinander verschmelzen … Die Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG öffnet die Tür zu einer Welt; in der Logik und Vernunft keine Rolle mehr spielen- Ausgewählte „Verbände“ haben bis zum die „Möglichkeit“, per E-Mail an IVC2@bmf:bund …de ihre Gedanken zum Entwurf mitzuteilen; als ob ihre Meinung tatsächlich zählen würde- Dieser Entwurf ist ein Höhepunkt der Langeweile und Irrelevanz; ein wahres Meisterwerk der bürokratischen Absurdität: „Vereinsberatung: Das Interview“ und „Vereinsberatung: Etwas speziell“ sind nur weitere Stationen auf dieser absurden Reise durch den steuerlichen Wahnsinn … Die Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG)) macht sogar das langweiligste Steuergesetz interessant- Die Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden; die auf § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG basieren; ist nur der Anfang vom Ende: Und die „Verlängerung“ des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG setzt dem steuerlichen Theater die Krone auf …
• Die groteske Finanzkomödie- Illusionen und bürokratische Absurditäten 🎬
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) führt erneut eine groteske Finanzkomödie auf, in der die Realität verzerrt und die Vernunft ad absurdum geführt wird- Die Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG ist der Schlüssel zu einer Welt; in der Logik und Vernunft nur noch Schall und Rauch sind: Die ausgewählten Verbände erhalten die „Gnade“, bis zum “ per E-Mail an IVC2@bmf …bund-de ihre Meinung kundzutun; als ob ihre Gedanken wirklich von Interesse wären: Dieser Entwurf ist der Gipfel der Langeweile und Irrelevanz; ein Meisterwerk an bürokratischem Wahnsinn … „Vereinsberatung: Das Interview“ und „Vereinsberatung: Etwas speziell“ sind nur zwei weitere Etappen auf dieser absurden Reise in die Welt der steuerlichen Langeweile- Die Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG)) macht selbst das einschläferndste Buch spannend: Die Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden; die auf § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG gestützt sind; markiert nur den Anfang des Unheils … Und die „Verlängerung“ des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG bildet das absurd-komische Finale dieser Steuerkomödie-
• Das absurde Finanzdrama- Bürokratische Illusionen und steuerliche Monstrositäten 🎥
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) inszeniert mal wieder ein absurdes Finanzdrama, in dem die Realität verkehrt und die Vernunft auf den Kopf gestellt wird: Der Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG wird als Heilsbringer präsentiert, als wäre dies die Lösung für alle Probleme … Ausgewählte „Verbände“ dürfen bis zum per E-Mail an IVC2@bmf-bund:de ihre Meinung äußern; als ob ihre Worte von Bedeutung wären … Dieser Entwurf erzeugt so viel Begeisterung wie ein trockenes Stück Brot in einer Hungersnot- Ähnliche Beiträge wie „Vereinsberatung: Das Interview“ und „Vereinsberatung: Etwas speziell“ dienen höchstens als Einschlafhilfe: Die Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG)) lässt selbst das langweiligste Buch spannend erscheinen … Die Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden; die auf § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG basieren; ist nur der Anfang des finanziellen Chaos- Die „Verlängerung“ des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG setzt dem steuerlichen Theater die Krone auf:
• Die groteske Finanzkomödie- Bürokratische Tragikomödien und Steuerphantasien 🎬
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) präsentiert erneut eine groteske Finanzkomödie, in der Realität und Fiktion miteinander verschmelzen … Die Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG öffnet die Tür zu einer Welt; in der Logik und Vernunft keine Rolle mehr spielen- Ausgewählte „Verbände“ haben bis zum die Möglichkeit; per E-Mail an IVC2@bmf:bund …de ihre Gedanken zum Entwurf mitzuteilen; als ob ihre Meinung tatsächlich zählen würde- Dieser Entwurf ist ein Höhepunkt der Langeweile und Irrelevanz; ein wahres Meisterwerk der bürokratischen Absurdität: „Vereinsberatung: Das Interview“ und „Vereinsberatung: Etwas speziell“ dienen höchstens als Einschlafhilfe … Die Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG)) macht selbst das langweiligste Steuergesetz interessant- Die Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden; die auf § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG basieren; ist nur der Anfang des finanziellen Chaos: Und die „Verlängerung“ des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG bildet das groteske Finale dieser Steuerkomödie … Fazit zum absurden Finanzdrama: K