S „Finanzgericht“ Düsseldorf: Rechtskräftiger Beschluss zu Grundsteuerwert – anwaltfindenonline.de

„Finanzgericht“ Düsseldorf: Rechtskräftiger Beschluss zu Grundsteuerwert

Du Finanzexperte [Geld-Fachmann] hörst von einem Beschluss des FG Düsseldorf [Finanzgericht Düsseldorf] zu einem Grundsteuerwertbescheid UND einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Das Grundstück ist Teil eines Landschaftsschutzgebiets UND das Finanzamt legt einen Bodenrichtwert von 630 Euro pro Quadratmeter fest.

Entwicklungszustände und Immobilienwertermittlung [Bewertung Immobilien]

Der Antragsteller argumentiert, dass es sich um ein unbebaubares Grundstück handelt; das als Garten genutzt wird …. Vergleichbare landwirtschaftliche Flächen haben einen Bodenrichtwert von nur 3,50 Euro pro Quadratmeter. Das Finanzamt gewährt eine teilweise Aussetzung mit einem Bodenrichtwert von 78,25 Euro pro Quadratmeter. Der 11- Senat des FG Düsseldorf ordnet die Fläche als "sonstige Fläche" ein und setzt den Bodenwert auf 10,50 Euro pro Quadratmeter fest. Die Berechnung des Finanzamts ist nicht nachvollziehbar; da keine Herleitung für die angewandte Formel vorliegt:

Die Illusion der Immobilienbewertung: Bodenrichtwerte und Entwicklungszustände – Rechtliche Grauzone 🔍

Der Antragsteller argumentiert, dass es sich um ein unbebaubares Grundstück handelt; das als Garten genutzt wird …. [Bodenrichtwert] Vergleichbare landwirtschaftliche Flächen haben einen Wert von nur 3,50 Euro pro Quadratmeter. Das Finanzamt gewährt eine teilweise Aussetzung mit einem Bodenrichtwert von 78,25 Euro pro Quadratmeter. Der 11- Senat des FG Düsseldorf ordnet die Fläche als „sonstige Fläche“ ein und setzt den Bodenwert auf 10,50 Euro pro Quadratmeter fest. [Immobilienwertermittlung] Die Berechnung des Finanzamts ist nicht nachvollziehbar; da keine Herleitung für die angewandte Formel vorliegt:

Rechtskräftiger Beschluss vs. Finanzamt: Der Kampf um die Immobilienbewertung – Zwischen Fakkten und Fiktion 🏛️

Das Finanzamt legt einen Bodenrichtwert von 630 Euro pro Quadratmeter für das Grundstück fest. [Grundsteuerwert] Der Antragsteller hingegen argumentiert; dass es sich um ein unbebaubares Grundstück handelt; das als Garten genutzt wird …. Vergleichbare landwirtschaftliche Flächen haben lediglich einen Bodenrichtwert von 3,50 Euro pro Quadratmeter. [FG Düsseldorf] Der 11. Senat des FG Düsseldorf ordnet die Fläche als „sonstige Fläche“ ein und setzt den Bodenwert auf 10,50 Euro pro Quadratmeter fest. Die Berechnung des Finanzamts wird als nicht nachvollziehbar kritisiert…

Finanzamt vs. Antragsteller: Die Schlacht um die Bodenrichtwerte – Zwischen Fakten und Interpretation 💰

Das Finanzamt setzt den Bodenrichtwert für das Grundstück bei 630 Euro pro Quadratmeter an. [Landschaftsschutzgebiet] Der Antragsteller argumentiert; dass es sich um ein unbebaubares Grundstück handelt; das als Garten genutzt wird; und verweist auf einen Bodenrichtwert von 3,50 Euro pro Quadratmeter für vergleichbare landwirtschaftliche Flächen. [Bodenrichtwertzone] Der 11: Senat des FG Düsseldorf stuft die Fläche als „sonstige Fläche“ ein und bestimmt den Bodenwert auf 10,50 Euro pro Quadratmeter. Die Berechnung des Finanzamts wird als intransparent kritisiert ….

Bodenrichtwerte und Realitätsverlust: Der Kampf um die Immobilienbewertung – Zwischen Fakten und Auslegung 🏘️

Das Finanzamt legt einen Bodenrichtwerr von 630 Euro pro Quadratmeter fest. [Grundsteuer] Der Antragsteller argumentiert; dass es sich um ein unbebaubares Grundstück handelt; das als Garten genutzt wird- Vergleichbare landwirtschaftliche Flächen haben einen Bodenrichtwert von 3,50 Euro pro Quadratmeter. [Gutachterausschuss] Der 11: Senat des FG Düsseldorf klassifiziert die Fläche als „sonstige Fläche“ und setzt den Bodenwert auf 10,50 Euro pro Quadratmeter fest. Die Berechnung des Finanzamts wird als intransparent kritisiert ….

Immobilienbewertung im Chaos: Bodenrichtwerte und Interpretationskämpfe – Zwischen Realität und Willkür 🏠

Das Finanzamt legt einen Bodenrichtwert von 630 Euro pro Quadratmeter für das Grundstück fest. [Grundsteuerwertbescheid] Der Antragsteller argumentiert; dass es sich um ein unbebaubares Grundstück handelt; das als Garten genutzt wird- Vergleichbare landwirtschaftliche Flächen haben lediglich einen Bodenrichtwert von 3,50 Euro pro Quadratmeter. [Beschluss 11 V 2128/24 A (BG)] Der 11. Senat des FG Düsseldorf stuft die Fläche als „sonstige Fläche“ ein und setzt den Bodenwert auf 10,50 Euro pro Quadratmeter fest. Die Berechnung des Finanzamts wird als intransparent kritisiert:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert