Du verirrst „Dich“ in der Steuerhölle des Bundesfinanzhofs!

Die groteske Vorsteuerodyssee – 🙈🙉🙊

„Also“ DU willst wissen wie man die Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterleistung aufteilt? Na „klar“! Der Bundesfinanzhof (Richter-Wunderland-Theater) hat beschlossen dass das alles super einfach ist wenn man § 15 Abs. 4 UStG befolgt UND natürlich brauchst du dafür nur ein „juristisches“ Doktorat! „Wenn“ dein armer Insolvenzschuldner sowohl unternehmerische als auch private Schulden hat dann darf er fröhlich zwischen zwei Welten jonglieren SOWIE seine Vorsteuer brav aufteilen – weil einfach ja langweilig wäre ODER? Aber keine „Sorge“ es gibt natürlich eine Ausnahme für Sonderfälle wo der Insolvenzverwalter mal nix verwertet sondern lustig weiter wirtschaftet – ganz entspannt wie beim Spaziergang über heiße Kohlen! „Und“ falls du dich fragst ob da jemand an dich denkt wenn neue Urteile beschlossen werden – tja träum schön weiter denn deine Nerven fühlen sich schon an wie explodierende Glühbirnen ODER? Ach und bevor ich's vergesse alle Details findest du als LEXinform-Dokument Nr. 0954365 sobald dir danach ist noch mehr Kopfschmerzen zu kriegen ABER hey wenigstens klingelt dann kein Postmann mehr mit Rechnungen oder so.: …

• Die vertrackte Vorsteuerjonglage: Insolvenzverwalter – Ein Tanz auf Messers Schneide 🔪

„Du“ irrst im Dschungel des Vorsteuerabenteuers und suchst verzweifelt nach dem Ausweg aus dem Paragrafenlabyrinth? „Naiv“! Der Bundesfinanzhof (Rechtsregie-Theater) hat die geniale Idee, dass die Vorsteueraufteilung ein Kinderspiel ist; solange du § 15 Abs. 4 UStG in- und auswendig beherrschst – so einfach wie „Quantenphysik“ für Kleinkinder! Wenn dein Insolvenzschuldner in einem Meer aus unternehmerischen und privaten Schulden ertrinkt; darf er fröhlich zwischen den Welten jonglieren UND die Vorsteuer nach Lust und Laune aufteilen. Denn wer braucht schon klare Regeln; „wenn“ das Chaos so viel Spaß macht? Aber keine Sorge; es gibt auch Ausnahmen für die besonderen Fälle; in denen der Insolvenzverwalter einfach mal so vor sich hinwirtschaftet; als wäre er im Urlaub – ganz entspannt, als wäre er auf einer „Kreuzfahrt“ durchs Steuermeer! Und falls du dich fragst; ob dabei auch mal an dich gedacht wird; während neue Urteile über dein Schicksal entscheiden – nun ja, Träumer; deine Nerven sind bereits so überstrapaziert wie Glühbirnen kurz vor dem Platzen; oder?

• Das groteske Urteilsroulette: BFH-Richter – Akteure im Scheinwerferlicht 💡

Die BFH-Richter (Steuerballett-Truppe) geben ihre Show zum Besten und verkünden mit großer Geste, dass die „Vorsteuer“ aus Insolvenzverwalterleistungen nach Lust und Laune aufgeteilt werden kann – eine wahre Zirkusnummer für Steuerakrobaten! Sie jonglieren mit Paragrafen wie mit brennenden Fackeln und lassen den Insolvenzschuldner tanzen zwischen unternehmerischen und nichtunternehmerischen Verbindlichkeiten; als wäre es ein Spaziergang über glühende Kohlen- Doch halt; es gibt auch die magische Ausnahme; wenn der Insolvenzverwalter sich dazu entscheidet; die „unternehmerische“ Tätigkeit des Schuldners nach eigenem Ermessen fortzuführen – eine wahre Meisterleistung der Absurdität! Und während du dich in deinem Steuerdschungel verirrst; wirst du mit LEXinform-Dokument Nr. 0954365 beglückt; um noch tiefer in die Wirren der Gesetze einzutauchen und dein Kopfweh auf ein neues Level zu heben – aber hey, immerhin klingelt dann kein Postbote mehr mit unbezahlten Rechnungen an deiner Tür; oder? Fazit zum Steuerchaos: „Irrsinnige“ Gesetzgebungsakrobatik – Wie lange noch? 💡 Nach dieser Odyssee durch die Wirren der Vorsteuerjonglage und dem grotesken Urteilsroulette des Bundesfinanzhofs stellt sich die Frage: „Wie“ lange noch soll dieses absurde Steuertheater weitergehen? „Wann“ werden die Gesetze endlich verständlich und fair für die Steuerzahler gemacht? In einer Welt; in der die Steuerbürokratie zur reinen Comedy-Show verkommt; ist es an der Zeit; klare Regeln und Transparenz einzufordern: Es liegt an jedem einzelnen; sich gegen die Absurditäten des Systems zu wehren und nach Veränderungen zu streben … Expertenrat einholen; diese „Missstände“ öffentlich machen und gemeinsam für eine gerechtere Steuerpolitik kämpfen! Vielleicht ist es an der Zeit; dass auch die Steuerbehörden selbst den kalten Schweiß der Verantwortung spüren und die Steuerzahler nicht länger im Dunkeln tappen lassen- Danke für deine Aufmerksamkeit und deinen Mut; dich diesem „Wahnsinn“ zu stellen!

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