DStV fordert Entlastung für Steuerberater: Schonfrist bei Offenlegung 2023
Herausforderungen und Zusatzbelastungen in der Steuerberaterpraxis
In den letzten Jahren haben Steuerberaterinnen und Steuerberater eine Vielzahl an Zusatzaufgaben übernehmen müssen, die ihre Arbeitsbelastung erheblich erhöht haben. Insbesondere die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, wie die Abrechnungen der Corona-Schlussabrechnungen und weitere unvorhersehbare Aufgaben, belasten den Berufsstand bis weit über das Jahr 2027 hinaus.
Vielfältige Herausforderungen: Energiepreispauschale, Corona-Pflegebonus und mehr
Die Steuerberaterinnen und Steuerberater sehen sich einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber, die ihre Arbeitsbelastung kontinuierlich erhöhen. Neben den Nachwirkungen der Corona-Pandemie, die sich in Form von zusätzlichen Aufgaben wie den Abrechnungen der Corona-Schlussabrechnungen bemerkbar machen und möglicherweise bis ins Jahr 2027 fortbestehen, stehen sie vor weiteren unvorhersehbaren Herausforderungen. Dazu zählen unter anderem die Abrechnungen und Beratungen im Zusammenhang mit der Energiepreispauschale, dem Corona-Pflegebonus, der Corona-Sonderzahlung und der Inflationsausgleichsprämie. Hinzu kommen Beratungen zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr sowie die Prüfung zahlreicher geänderter Zinsbescheide aufgrund der Absenkung des Zinssatzes. Diese Vielzahl an Aufgaben stellt eine enorme Belastung für die Steuerberater dar und erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und Expertise.
Zusätzliche Anforderungen durch außersteuerliche Normen
Neben den steuerlichen Herausforderungen sehen sich die Steuerberater auch mit zusätzlichen Anforderungen durch außersteuerliche Normen konfrontiert. Dazu gehören unter anderem die verstärkten Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz sowie die Registrierung im elektronischen Meldeportal. Die Einrichtung von Meldestellen gemäß dem Whistleblower-Gesetz und die Neuerungen im Transparenzregister stellen weitere Aufgaben dar, die bewältigt werden müssen. Gerade für kleine und mittlere Kanzleien bedeuten diese zusätzlichen Anforderungen eine große Herausforderung, da sie zusätzlich zur steuerlichen Beratung auch mit komplexen außersteuerlichen Vorschriften konfrontiert sind, die ein hohes Maß an Fachwissen erfordern.
Forderung des DStV nach Entlastung und Zeitgewinn
Angesichts der vielfältigen Herausforderungen und Zusatzbelastungen, denen die Steuerberaterinnen und Steuerberater gegenüberstehen, hat der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) eine klare Forderung nach Entlastung und Zeitgewinn formuliert. In einem Schreiben an Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing bittet der DStV um einen zeitlichen Aufschub bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 für Kapitalgesellschaften. Konkret wird darum gebeten, auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren bis April 2025 zu verzichten, um den Berufsstand zu entlasten und die Arbeitsbelastung zu reduzieren. Diese Forderung unterstreicht die Dringlichkeit, mit der Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Steuerberatern die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können.
Appell an Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing
Der Appell des DStV an Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing ist ein deutlicher Aufruf zur Unterstützung der Steuerberaterinnen und Steuerberater in dieser herausfordernden Zeit. Die Forderung nach einem zeitlichen Aufschub bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 für Kapitalgesellschaften bis April 2025 zeigt die Dringlichkeit, mit der Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Berufsstand zu entlasten und die Arbeitsbelastung zu reduzieren. Der DStV setzt darauf, dass der Bundesjustizminister die Situation der Steuerberater ernst nimmt und entsprechende Maßnahmen ergreift, um den Berufsstand zu unterstützen und langfristig zu stärken.
Schlussfolgerung: Dringender Bedarf an Unterstützung für Steuerberater
Angesichts der vielfältigen Herausforderungen, denen Steuerberaterinnen und Steuerberater gegenüberstehen, wird deutlich, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Berufsstand zu entlasten und zu unterstützen. Die Forderung des DStV nach einem zeitlichen Aufschub bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 für Kapitalgesellschaften ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um den Steuerberatern die notwendige Atempause zu verschaffen und ihre Arbeitsbelastung zu reduzieren. Es ist entscheidend, dass die politischen Entscheidungsträger die Situation ernst nehmen und konkrete Maßnahmen ergreifen, um den Steuerberatern die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie dringend benötigen. 🌟 Wie siehst du die Forderung des DStV nach Entlastung für Steuerberater? Welche Maßnahmen würdest du vorschlagen, um den Berufsstand zu unterstützen? Lass uns deine Gedanken dazu wissen! 💬✨