Die digitale Revolution in der EU: Neue Wege für Unternehmen
Die Zukunft der Unternehmensregistrierung in der EU
Die Änderungsrichtlinie (EU) 2025/25, auch bekannt als "Digitalisierungsrichtlinie II", wurde kürzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Ab dem 30.01.2025 tritt sie in Kraft, wobei die Mitgliedstaaten bis zum 31.07.2027 Zeit haben, die erforderlichen Vorschriften umzusetzen. Ziel ist es, grenzüberschreitende Geshcäfte zu vereinfachen und effizienter zu gestalten, indem digitale Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht genutzt werden.