S Bundesrat stößt Verlängerung der Mietpreisbremse an – anwaltfindenonline.de

Bundesrat stößt Verlängerung der Mietpreisbremse an

Bundesrat beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse 🏠

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 entschieden, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beim Bundestag vorzulegen. Die aktuelle Regelung, die seit 2015 in Kraft ist, soll gemäß dem Beschluss bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden. Kernpunkt dieser Maßnahme ist es sicherzustellen, dass bei Neu- und Wiedervermietungen die Miete maximal um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Dies gilt insbesondere für Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten. Die Landesregierungen sind dafür verantwortlich zu bestimmen, welche Gebiete als angespannte Wohnungsmärkte gelten. Diese Entscheidung wird von Faktoren wie starkem Bevölkerungswachstum ohne entsprechenden Wohnungsneubau oder überdurchschnittlich steigenden Mieten beeinflusst.

Länder begründen Initiative mit steigenden Mieten 📈

Die Länder führen ihre Gesetzesinitiative auf die kontinuierlich steigenden Mieten zurück, die trotz staatlicher Investitionen in neuen Wohnraum weiterhin anhalten. Eine spürbare Entspannung auf dem Wohnungsmarkt wird nicht kurzfristig erwartet und könnte nur langfristig eintreten. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse im Jahr 2025 würde laut den Ländern zu weiteren Anstiegen bei den Mieten führen. Dies hätte zur Folge, dass Durchschnittsverdiener – insbesondere Familien – aus ihren angestammten Vierteln verdrängt würden.

Neue Begründungspflicht für Landesregierungen im Gesetzentwurf 📜

Der vorgeschlagene Gesetzentwurf beinhaltet eine zusätzliche Begründungspflicht für die Landesregierungen. Sollte eine Regierung erneut ein Gebiet als angespannten Wohnungsmarkt klassifizieren wollen, muss sie darlegen, welche Maßnahmen bisher ergriffen wurden und warum die Fortführung dieser Maßnahme notwendig ist. Diese neue Regelung sowie die zeitliche Begrenzung bis zum Jahr 2029 sollen sicherstellen, dass alle verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Mietpreisbremse erfüllt werden.

Weiterer Prozess des Gesetzentwurfs durch Bundesregierung und Bundestag 💼

Nachdem der Gesetzentwurf zunächst an die Bundesregierung übermittelt wurde, hat diese sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Anschließend wird der Entwurf dem Bundestag vorgelegt zur weiteren Beratung und möglichen Verabschiedung als Gesetzgebung. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Vorschlag entwickeln wird und ob er letztendlich dazu beitragen kann, das Problem steigender Mieten in Deutschland zu adressieren und Lösungen anzubieten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert