Bundesgerichtshof kippt Bankentgelt-Klausel: Dein Recht auf Rückzahlung
Die Bedeutung der Kontonutzung für Vertragsänderungen
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Rückzahlung von Bankentgelten entschieden, die aufgrund einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel vereinbart wurden. Ein Kläger forderte die Rückzahlung von Kontoführungsentgelten und Gebühren für eine Girokarte, die die Bank ohne seine aktive Zustimmung erhoben hatte.
Der konkrete Fall vor dem Bundesgerichtshof
Im vorliegenden Fall vor dem Bundesgerichtshof forderte der Kläger die Rückzahlung von Kontoführungsentgelten und Gebühren für eine Girokarte, die die Bank ohne seine explizite Zustimmung erhoben hatte. Die Beklagte informierte den Kläger über die anstehenden Änderungen der Vertragsbedingungen und Entgelte für Bankleistungen, basierend auf einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Trotz der Nichtakzeptanz dieser Änderungen und der Kündigung eines Girokontos buchte die Bank weiterhin Entgelte ab, was den Kläger dazu veranlasste, die Rückzahlung zu fordern.
Definition der unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel
Die unwirksame Zustimmungsfiktionsklausel, die Gegenstand dieses Rechtsstreits war, besagte, dass die Zustimmung des Kunden zu Vertragsänderungen oder Entgelten als erteilt gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Diese Klausel führte dazu, dass die Bank die Entgelte ohne explizite Zustimmung des Kunden erhob, was letztendlich zur Klage und Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof führte.
Mitteilung und Ablehnung der Änderungen durch den Kläger
Obwohl die Beklagte dem Kläger die geplanten Änderungen der Entgelte mitteilte, stimmte der Kläger diesen nicht aktiv zu. Durch die fortgesetzte Nutzung seines Girokontos wollte der Kläger nicht konkludent zustimmen, was letztendlich zur gerichtlichen Auseinandersetzung über die Rückzahlung der unrechtmäßig erhobenen Entgelte führte.
Gründe für die Nichtakzeptanz der Entgelte durch den Kläger
Der Kläger akzeptierte die von der Bank erhobenen Entgelte nicht, da er der Meinung war, dass die fortlaufende Nutzung seines Girokontos nicht automatisch eine Zustimmung zu geänderten Kontobedingungen darstellt. Die Entscheidung des Klägers, die Entgelte abzulehnen und die Rückzahlung zu fordern, basierte auf dem Prinzip, dass die Nutzung eines Girokontos allein nicht als Zustimmung zu Vertragsänderungen interpretiert werden sollte.
Schritte des Klägers zur Rückzahlungsforderung
Um die Rückzahlung der unrechtmäßig erhobenen Entgelte zu fordern, widersprach der Kläger im Juli 2021 der Einziehung durch die Bank. Durch seine Klage verlangte er die Rückzahlung der Entgelte aus den Jahren 2018 bis 2021 und forderte die Feststellung, dass die Bank verpflichtet sei, eventuelle zukünftige Schäden zu ersetzen, die durch die Einziehung nicht vereinbarter Bankentgelte entstehen könnten.
Argumentation des Bundesgerichtshofs für die Rückzahlung
Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Klägers und verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung der Kontoführungsentgelte und Gebühren für die Girokarte. Die Richter begründeten dies damit, dass die Bank die Entgelte ohne rechtliche Grundlage vereinnahmt hatte und die fortgesetzte Nutzung des Girokontos nicht als konkludente Zustimmung zu geänderten Kontobedingungen interpretiert werden kann.