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BMF: Neue Regelungen zu nicht entnommenen Gewinnen [BMF: Bundesministerium der Finanzen]

Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich ein koordiniertes Ländererlass-Schreiben mit dem Titel IV C 6 – S 2290-a/00012/001/037 vom 12.03.2025 veröffentlicht; das sich mit der Begünstigung nicht entnommener Gewinne gemäß § 34a EStG befasst …. Diese neuen Regelungen treten ab dem Veranlagungszeitraum 2024 in Kraft und ersetzen das bisherige Schreiben aus dem Jahr 2008- Insbesondere werden in diesem Schreiben verschiedene Eckpunkte für Übertragungen und Einbringungen festgelegt; die nach bestimmten Stichtagen stattgefunden haben müssen:

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