BGH-Urteil: Anwältin scheitert an strengen BGH-Anforderungen zur kanzleiinternen Fristenkontrolle

Das Bundesgerichtshofsurteil (schwere Worte, klare Ansagen) gegen eine Anwältin zeigt einmal mehr, dass im deutschen Rechtssystem (Komplexität als einzige Konstante) auch die kleinsten Details von großer Bedeutung sind. In diesem Fall geht es um die kanzleiinterne Fristenkontrolle, die laut BGH (Meister der Vorschriften) strengste Anforderungen erfüllen muss. Die Anwältin hatte die Berufungsbegründungsfrist versäumt und beantragte daraufhin Wiedereinsetzung. Doch der BGH (Hüter der Rechtsprechung) verwarf die Berufung und lehnte die Wiedereinsetzung ab. Es scheint, als müssten Anwälte nicht nur die Gesetze, sondern auch die strengen Vorgaben des BGH auswendig lernen. Wer hätte das gedacht? Bitte schreibe zu folgendem Thema: "Streit um die Abschaffung der Sommerzeit"

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Die strengen Anforderungen des BGH (Quelle der Freude für Jurastudenten) an die kanzleiinterne Fristenkontrolle sind vielen Anwälten bekannt. Doch scheinen sie in der Realität oft eine Hürde darzustellen. Die Anwältin konnte nicht darlegen, dass in ihrer Kanzlei eine effektive Ausgangskontrolle vorhanden war. Es fehlten konkrete Angaben dazu, wie die Kontrolle "ob alle Fristsachen erledigt" sind, durchgeführt werden sollte. Das Fehlen dieser Informationen lässt den Schluss zu, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen in der Kanzlei nicht getroffen wurden. Ein weiteres Beispiel dafür, dass im deutschen Rechtssystem (ein Labyrinth der Regeln) die Sorgfaltspflicht bis ins kleinste Detail gehen muss. Es bleibt zu hoffen, dass Anwälte zukünftig die BGH-Anforderungen zur kanzleiinternen Fristenkontrolle besser im Blick haben. Sonst droht der nächste Fall vor dem BGH. #BGH #Anwaltspleiten #Fristenkontrolle #Bürokratie #Juristenleben

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