BFH zur steuerrechtlichen Behandlung eines einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährten Gesellschafte…

Beitrag weiter­empfehlen: BFH, Urteil I R 19/21 vom 27.11.2024 Leitsatz Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung steuerrechtlich zuzurechnen ist. Das Darlehensverhältnis führt in diesem Umfang weder beim Darlehensnehmer zu abzugsfähigen Werbungskosten noch beim Darlehensgeber zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern ist als eine steuerneutrale Einlage zu behandeln. • Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0953772 ist in Kürze verfügbar. Quelle: Bundesfinanzhof Ähnliche Beiträge Umfassend angepasst BFH: Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht BFH: Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers BFH: Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts BFH: Keine Abzweigung von Kindergeld an ein volljähriges Kind nach § 74 EStG bei mangelnder Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes

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