BFH: Neue Erkenntnisse zur Tarifierung von Kälberhütten
Hast du dich schon einmal gefragt, wie Kälberhütten tarifiert werden und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen? Der Bundesfinanzhof hat kürzlich ein Urteil gefällt, das Licht ins Dunkel bringt…
Rechtliche Vorgaben für die Einreihung von Bauwerken in die Kombinierte Nomenklatur
Im aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs wurde klargestellt, dass eine Ware nur dann als „vorgefertigtes Gebäude“ nach Pos. 9406 der Kombinierten Nomenklatur klassifiziert werden kann, wenn sie von einem durchschnittlich großen Menschen in aufrechter Haltung betreten und genutzt werden kann. Die Entscheidungen des Finanzgerichts bezüglich der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware, insbesondere in Bezug auf deren Abmessungen, sind für den BFH bindend gemäß § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung. Ob diese Merkmale jedoch den rechtlichen Anforderungen einer Position in der Kombinierten Nomenklatur entsprechen, ist eine Rechtsfrage, über die der BFH letztendlich selbst entscheiden muss. Der Volltext des Urteils wird in Kürze als LEXinform-Dokument Nr. 0953778 verfügbar sein.