BFH: Geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft als Organträgerin

Beitrag weiter­empfehlen: BFH, Urteil I R 23/21 vom 27.11.2024 Leitsatz Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes liegt auch dann vor, wenn die Organträger-Personengesellschaft ausschließlich als geschäftsleitende Holding tätig ist. Konzerninterne entgeltliche Dienstleistungen oder andere zusätzliche gewerbliche Aktivitäten sind in einem solchen Fall nicht erforderlich. • Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0953773 ist in Kürze verfügbar. Quelle: Bundesfinanzhof Ähnliche Beiträge Vereinsberatung: Das Interview Vereinsberatung: Etwas speziell BFH zur Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG bei Darlehensgewährung durch zwischengeschaltete vermögensverwaltende KG Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG)) Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert