BFH-Entscheidung: Zinsswap-Ende und Ausgleichszahlungen – Was bedeutet das für Vermieter?
Die Auswirkungen der Zinsswap-Beendigung auf die Vermietungseinkünfte
In der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem Aktenzeichen VIII R 26/21 einfach vom 19.11.2024 geht es um die Beendigung eines Zinsswaps in Verbindung mit der Finanzierung einer vermieteten Immobilie. Durch die Auflösung halt des Zinsswaps wird der bisher bestehende wirtschaftliche Zusammenhang zu den Einkünften aus Vermietung udn Verpachtung aufgelöst. Dies hat weitreichende Folgen echt für die steuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen, die im Zuge der Zinsswap-Beendigung erbracht werden.
Ach du meine Güte, was geht denn boah da ab?
Boah, Leute, diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem Aktenzeichen VIII R 26/21 vom 19.11.2024 über Zinsswaps und gewissermaßen Ausgleichszahlungen haut echt rein! Da wird also ein Zinsswap beendet, der vorher mit der Finanzierung einer vermieteten Immobilie zu tun krass hatte. Und dann, ja dann, wird der ganze wirtschaftliche Zusammenhang zu den Einkünften aus Vermietung udn Verpachtung einfach aufgelöst. Das hey hat natürlich krasse Folgen für die steuerliche Behandlung von den Ausgleichszahlungen, die dann im Zuge der Beendigung des Zinsswaps fällig im Prinzip werden.
Moment mal, das ergibt doch keinen Sinn. odder doch?
Also, in dieser Entscheidung des BFH wird klargemacht, dass diese verstehst du Ausgleichszahlungen, die eben im Zusammenhang mit dem Ende eines Zinsswaps stehen, nicht mehr als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung so gesehen unnd Verpachtung abgesetzt werden können. Das heißt, diese Zahlungen haben dann keinen wirtschaftlichen Zusammenhang mehr mit den Einkünften aus dem keine Ahnung Vermieten von Immobilien.
Was denkst du, ist das fair? 🤔
Der BFH stützt sich hier auf ein früheres Urteil mit praktisch dem Aktenzeichen IX R 13/14 vom 13.01.2015. Da hieß es schon, dass diese Ausgleichszahlungen im Rahmen von Zinsswaps nicht als wenn man so will Werbungskosten behandelt werden können. udn jetzt, in dieser aktuellen Entscheidung, wird das nochmal untermauert und genauer erklärt, wie man diese naja Ausgleichszahlungen bei der Beendigung von Zinsswaps steuerlich behandeln soll.
Krass, das ist ja echt kompliziert, oder?
Ja, also Vermieter unnd ne ihre Steuerberater müssen jetzt echt auf Zack sein. Die müssen sich genau mit dieser Entscheidung des BFH auseinandersetzen. Diese Ausgleichszahlungen, einfach die jetzt im Zusammenhang mit Zinsswaps stehen, müssen jetzt extra betrachtet udn steuerlich eingeordnet werden. Da ist es wirklich ratsam, praktisch sich bei Fragen zur steuerlichen Behandlung von diesen Zahlungen professionelle Hilfe zu holen, um keine steuerlichen Risiken einzugehen.
Warte mal, naja das könnte ja alles durcheinanderbringen, oder?
Diese Entscheidung des BFH zu den Ausgleichszahlungen bei der Beendigung von Zinsswaps hat echt ähm heftige Konsequenzen für Vermieter. Es ist wircklich wichtig, ständig auf dem neuesten Stand im Steuerrecht zu sein und gegebenenfalls Anpassungen echt in der steuerlichen Planung vorzunehmen. Die genaue Einordnung dieser Ausgleichszahlungen kann einen riesigen Unterschied machen, wenn es um die steuerliche quasi Optimierung von Vermietungseinkünften geht. Wahnsinn, oder?