Bauliche Veränderungen – Voraussetzungen, Grenzen, Prozessrechtliches
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Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
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Wann findet das Seminar statt?
Online | Montag, 29. September 2025 • 14:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61952-25An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Worum geht es?
Bauliche Veränderungen – etwa der Einbau eines Personenaufzuges, die Errichtung eines Gartenhauses oder die Installation von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität – gehören zu den „Standmaßnahmen“ in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Recht der baulichen Veränderungen ist mit der letzten Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes in den §§ 20, 21 grundlegend neu geordnet worden. Das Gesetz nennt eine Reihe von Voraussetzungen, etwa für die Beschlussfassung, für „privilegierte bauliche Veränderungen“, für die Grenzen der Umgestaltung der Wohnanlage, aber auch für die Verteilung anfallender Kosten unter Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen. Das Seminar vermittelt aus rechtsberatender Perspektive einen grundlegenden Ein- und Überblick zu den jeweiligen Voraussetzungen von baulichen Veränderungen in der Gemeinschaft und den damit verbundenen Praxisproblemen für die mit der Durchführung befassten WEG-Verwaltung, aber auch aus Sicht der einzelnen Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen. Anhand von vielzähligen Beispielen aus der Gerichtspraxis unter Einschluss der jüngsten Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte werden materiell-rechtliche Voraussetzungen vermittelt und aktuelle Probleme sowie prozessrechtliche Fragestellungen behandelt.
Was sind die Schwerpunkte?
Was ist eine „bauliche Veränderung“ i. S. v. § 20 WEG?
„Beschlusskompetenz“, „Beschlusszwang“
Abgrenzung zu Erhaltungsmaßnahmen
Privilegierte bauliche Veränderungen
Grenzen baulicher Veränderungen
Anspruch auf Vornahme baulicher Veränderungen
Kostenverteilung und ihre Voraussetzungen
Typische „Beschlussfehler“
Vorbereitung und Durchführung von „Baubeschlüssen“ durch die Verwaltung
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Online | Montag, 29. September 2025 • 14:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61952-25Online | Montag, 29. September 2025 • 14:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61952-25Online | Montag, 29. September 2025 • 14:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61952-25An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.Worum geht es?
Bauliche Veränderungen – etwa der Einbau eines Personenaufzuges, die Errichtung eines Gartenhauses oder die Installation von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität – gehören zu den „Standmaßnahmen“ in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Recht der baulichen Veränderungen ist mit der letzten Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes in den §§ 20, 21 grundlegend neu geordnet worden. Das Gesetz nennt eine Reihe von Voraussetzungen, etwa für die Beschlussfassung, für „privilegierte bauliche Veränderungen“, für die Grenzen der Umgestaltung der Wohnanlage, aber auch für die Verteilung anfallender Kosten unter Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen. Das Seminar vermittelt aus rechtsberatender Perspektive einen grundlegenden Ein- und Überblick zu den jeweiligen Voraussetzungen von baulichen Veränderungen in der Gemeinschaft und den damit verbundenen Praxisproblemen für die mit der Durchführung befassten WEG-Verwaltung, aber auch aus Sicht der einzelnen Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen. Anhand von vielzähligen Beispielen aus der Gerichtspraxis unter Einschluss der jüngsten Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte werden materiell-rechtliche Voraussetzungen vermittelt und aktuelle Probleme sowie prozessrechtliche Fragestellungen behandelt.Bauliche Veränderungen – etwa der Einbau eines Personenaufzuges, die Errichtung eines Gartenhauses oder die Installation von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität – gehören zu den „Standmaßnahmen“ in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Recht der baulichen Veränderungen ist mit der letzten Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes in den §§ 20, 21 grundlegend neu geordnet worden. Das Gesetz nennt eine Reihe von Voraussetzungen, etwa für die Beschlussfassung, für „privilegierte bauliche Veränderungen“, für die Grenzen der Umgestaltung der Wohnanlage, aber auch für die Verteilung anfallender Kosten unter Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen. Das Seminar vermittelt aus rechtsberatender Perspektive einen grundlegenden Ein- und Überblick zu den jeweiligen Voraussetzungen von baulichen Veränderungen in der Gemeinschaft und den damit verbundenen Praxisproblemen für die mit der Durchführung befassten WEG-Verwaltung, aber auch aus Sicht der einzelnen Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen. Anhand von vielzähligen Beispielen aus der Gerichtspraxis unter Einschluss der jüngsten Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte werden materiell-rechtliche Voraussetzungen vermittelt und aktuelle Probleme sowie prozessrechtliche Fragestellungen behandelt.Bauliche Veränderungen – etwa der Einbau eines Personenaufzuges, die Errichtung eines Gartenhauses oder die Installation von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität – gehören zu den „Standmaßnahmen“ in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Recht der baulichen Veränderungen ist mit der letzten Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes in den §§ 20, 21 grundlegend neu geordnet worden. Das Gesetz nennt eine Reihe von Voraussetzungen, etwa für die Beschlussfassung, für „privilegierte bauliche Veränderungen“, für die Grenzen der Umgestaltung der Wohnanlage, aber auch für die Verteilung anfallender Kosten unter Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen. Das Seminar vermittelt aus rechtsberatender Perspektive einen grundlegenden Ein- und Überblick zu den jeweiligen Voraussetzungen von baulichen Veränderungen in der Gemeinschaft und den damit verbundenen Praxisproblemen für die mit der Durchführung befassten WEG-Verwaltung, aber auch aus Sicht der einzelnen Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen. Anhand von vielzähligen Beispielen aus der Gerichtspraxis unter Einschluss der jüngsten Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte werden materiell-rechtliche Voraussetzungen vermittelt und aktuelle Probleme sowie prozessrechtliche Fragestellungen behandelt.Was sind die Schwerpunkte?
Was ist eine „bauliche Veränderung“ i. S. v. § 20 WEG?
„Beschlusskompetenz“, „Beschlusszwang“
Abgrenzung zu Erhaltungsmaßnahmen
Privilegierte bauliche Veränderungen
Grenzen baulicher Veränderungen
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Kostenverteilung und ihre Voraussetzungen
Typische „Beschlussfehler“
Vorbereitung und Durchführung von „Baubeschlüssen“ durch die VerwaltungWas ist eine „bauliche Veränderung“ i. S. v. § 20 WEG?
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Privilegierte bauliche Veränderungen
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Typische „Beschlussfehler“
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„Beschlusskompetenz“, „Beschlusszwang“
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Abgrenzung zu Erhaltungsmaßnahmen
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Privilegierte bauliche Veränderungen
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Grenzen baulicher Veränderungen
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Vorbereitung und Durchführung von „Baubeschlüssen“ durch die Verwaltung
Vorbereitung und Durchführung von „Baubeschlüssen“ durch die VerwaltungEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOWer referiert?
Barry SankolRichter am AG, HamburgWer referiert?Wer referiert?Barry SankolRichter am AG, HamburgBarry SankolRichter am AG, HamburgBarry SankolRichter am AG, HamburgBarry SankolRichter am AG, HamburgBarry SankolRichter am AG, HamburgBarry SankolRichter am AG, HamburgWo findet das Seminar statt?
Adobe, OnlineWo findet das Seminar statt?Wo findet das Seminar statt?Adobe, OnlineAdobe, OnlineWas kostet die Teilnahme?
91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
136 € Mitglieder Anwaltverein
152 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantieWas kostet die Teilnahme?Was kostet die Teilnahme?91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
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