Änderungen im Bauplanungsrecht
Änderungen im Bauplanungsrecht
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Änderungen im BauplanungsrechtÄnderungen im BauplanungsrechtÄnderungen im BauplanungsrechtEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Übersicht
Referent/-inOrtGebühr
Jetzt buchen
Übersicht
Referent/-inOrtGebühr
Jetzt buchen
Übersicht
Referent/-inOrtGebühr
Jetzt buchen
Übersicht
Referent/-inOrtGebühr
Jetzt buchenÜbersicht
Referent/-inOrtGebühr
Jetzt buchenNeu im Programm
Wann findet das Seminar statt?
Online | Mittwoch, 03. Dezember 2025 • 14:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 62461-25An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Justiziare und Justiziarinnen sowie an Mitarbeitende aus den für Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise und Gemeinden und an Vertreter bzw. Vertreterinnen von Investoren/Investorinnen, Planern/Planerinnen und Projektentwicklern/Projektentwicklerinnen.
Worum geht es?
Das Bauplanungsrecht wurde in den vergangenen drei Jahren mehrfach geändert. Der thematische Schwerpunkt lag hier bei Erleichterungen für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Speicheranlagen sowie bei der Digitalisierung der Bauleitplanung. Hier sind weitere Änderungen geplant. Mit dem Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, das aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen im Februar 2025 nicht mehr verabschiedet werden konnte, beabsichtigte der Gesetzgeber eine umfassende Reform des Baugesetzbuches, dessen thematischen Schwerpunkte nach wie vor in der Diskussion sind. Außerdem sind die unionsrechtlichen Vorgaben der RED-III-Richtlinie, die planungsrechtliche Erleichterungen für Erneuerbare Energien durch Ausweisung von Beschleunigungsgebieten vorsehen, ins nationale Recht umzusetzen.
Was sind die Schwerpunkte?
Erleichterungen zur weiteren Beförderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien; Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land und Solarenergie
Stärkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Baulandmobilisierung und Flächenbereitstellung
Stärkung der Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens
Neusystematisierung des Baugesetzbuchs
Straffung der Regelungen für die Aufstellung von Bauleitplänen und der
Regelungen zu Umweltprüfung und Umweltbericht
„Neue“ Festsetzungsmöglichkeiten
Anpassungen der Stadt- und Siedlungsentwicklung an die Folgen des Klimawandels
Erleichterungen bei Baugenehmigungen etwa für Aufstockungen, Hinterlandbebauung, Lockerungen beim „sich Einfügen“
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAONeu im ProgrammNeu im ProgrammNeu im ProgrammWann findet das Seminar statt?
Online | Mittwoch, 03. Dezember 2025 • 14:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 62461-25Online | Mittwoch, 03. Dezember 2025 • 14:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 62461-25Online | Mittwoch, 03. Dezember 2025 • 14:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 62461-25An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Justiziare und Justiziarinnen sowie an Mitarbeitende aus den für Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise und Gemeinden und an Vertreter bzw. Vertreterinnen von Investoren/Investorinnen, Planern/Planerinnen und Projektentwicklern/Projektentwicklerinnen.Das Seminar richtet sich an im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Justiziare und Justiziarinnen sowie an Mitarbeitende aus den für Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise und Gemeinden und an Vertreter bzw. Vertreterinnen von Investoren/Investorinnen, Planern/Planerinnen und Projektentwicklern/Projektentwicklerinnen.Das Seminar richtet sich an im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Justiziare und Justiziarinnen sowie an Mitarbeitende aus den für Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise und Gemeinden und an Vertreter bzw. Vertreterinnen von Investoren/Investorinnen, Planern/Planerinnen und Projektentwicklern/Projektentwicklerinnen.Worum geht es?
Das Bauplanungsrecht wurde in den vergangenen drei Jahren mehrfach geändert. Der thematische Schwerpunkt lag hier bei Erleichterungen für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Speicheranlagen sowie bei der Digitalisierung der Bauleitplanung. Hier sind weitere Änderungen geplant. Mit dem Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, das aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen im Februar 2025 nicht mehr verabschiedet werden konnte, beabsichtigte der Gesetzgeber eine umfassende Reform des Baugesetzbuches, dessen thematischen Schwerpunkte nach wie vor in der Diskussion sind. Außerdem sind die unionsrechtlichen Vorgaben der RED-III-Richtlinie, die planungsrechtliche Erleichterungen für Erneuerbare Energien durch Ausweisung von Beschleunigungsgebieten vorsehen, ins nationale Recht umzusetzen.Das Bauplanungsrecht wurde in den vergangenen drei Jahren mehrfach geändert. Der thematische Schwerpunkt lag hier bei Erleichterungen für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Speicheranlagen sowie bei der Digitalisierung der Bauleitplanung. Hier sind weitere Änderungen geplant. Mit dem Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, das aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen im Februar 2025 nicht mehr verabschiedet werden konnte, beabsichtigte der Gesetzgeber eine umfassende Reform des Baugesetzbuches, dessen thematischen Schwerpunkte nach wie vor in der Diskussion sind. Außerdem sind die unionsrechtlichen Vorgaben der RED-III-Richtlinie, die planungsrechtliche Erleichterungen für Erneuerbare Energien durch Ausweisung von Beschleunigungsgebieten vorsehen, ins nationale Recht umzusetzen.Das Bauplanungsrecht wurde in den vergangenen drei Jahren mehrfach geändert. Der thematische Schwerpunkt lag hier bei Erleichterungen für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Speicheranlagen sowie bei der Digitalisierung der Bauleitplanung. Hier sind weitere Änderungen geplant. Mit dem Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, das aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen im Februar 2025 nicht mehr verabschiedet werden konnte, beabsichtigte der Gesetzgeber eine umfassende Reform des Baugesetzbuches, dessen thematischen Schwerpunkte nach wie vor in der Diskussion sind. Außerdem sind die unionsrechtlichen Vorgaben der RED-III-Richtlinie, die planungsrechtliche Erleichterungen für Erneuerbare Energien durch Ausweisung von Beschleunigungsgebieten vorsehen, ins nationale Recht umzusetzen.Was sind die Schwerpunkte?
Erleichterungen zur weiteren Beförderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien; Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land und Solarenergie
Stärkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Baulandmobilisierung und Flächenbereitstellung
Stärkung der Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens
Neusystematisierung des Baugesetzbuchs
Straffung der Regelungen für die Aufstellung von Bauleitplänen und der
Regelungen zu Umweltprüfung und Umweltbericht
„Neue“ Festsetzungsmöglichkeiten
Anpassungen der Stadt- und Siedlungsentwicklung an die Folgen des Klimawandels
Erleichterungen bei Baugenehmigungen etwa für Aufstockungen, Hinterlandbebauung, Lockerungen beim „sich Einfügen“Erleichterungen zur weiteren Beförderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien; Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land und Solarenergie
Stärkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Baulandmobilisierung und Flächenbereitstellung
Stärkung der Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens
Neusystematisierung des Baugesetzbuchs
Straffung der Regelungen für die Aufstellung von Bauleitplänen und der
Regelungen zu Umweltprüfung und Umweltbericht
„Neue“ Festsetzungsmöglichkeiten
Anpassungen der Stadt- und Siedlungsentwicklung an die Folgen des Klimawandels
Erleichterungen bei Baugenehmigungen etwa für Aufstockungen, Hinterlandbebauung, Lockerungen beim „sich Einfügen“Erleichterungen zur weiteren Beförderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien; Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land und Solarenergie
Stärkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Baulandmobilisierung und Flächenbereitstellung
Stärkung der Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens
Neusystematisierung des Baugesetzbuchs
Straffung der Regelungen für die Aufstellung von Bauleitplänen und der•
Erleichterungen zur weiteren Beförderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien; Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land und Solarenergie
Erleichterungen zur weiteren Beförderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien; Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land und Solarenergie•
Stärkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Baulandmobilisierung und Flächenbereitstellung
Stärkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Baulandmobilisierung und Flächenbereitstellung•
Stärkung der Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens
Stärkung der Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens•
Neusystematisierung des Baugesetzbuchs
Neusystematisierung des Baugesetzbuchs•
Straffung der Regelungen für die Aufstellung von Bauleitplänen und der
Straffung der Regelungen für die Aufstellung von Bauleitplänen und derRegelungen zu Umweltprüfung und Umweltbericht„Neue“ Festsetzungsmöglichkeiten
Anpassungen der Stadt- und Siedlungsentwicklung an die Folgen des Klimawandels
Erleichterungen bei Baugenehmigungen etwa für Aufstockungen, Hinterlandbebauung, Lockerungen beim „sich Einfügen“•
„Neue“ Festsetzungsmöglichkeiten
„Neue“ Festsetzungsmöglichkeiten•
Anpassungen der Stadt- und Siedlungsentwicklung an die Folgen des Klimawandels
Anpassungen der Stadt- und Siedlungsentwicklung an die Folgen des Klimawandels•
Erleichterungen bei Baugenehmigungen etwa für Aufstockungen, Hinterlandbebauung, Lockerungen beim „sich Einfügen“
Erleichterungen bei Baugenehmigungen etwa für Aufstockungen, Hinterlandbebauung, Lockerungen beim „sich Einfügen“Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOWer referiert?
Dr. Jens WahlhäuserRechtsanwalt, Ministerialrat, Bundeskanzleramt, Angelegenheiten des Bauministeriums, BerlinWer referiert?Wer referiert?Dr. Jens WahlhäuserRechtsanwalt, Ministerialrat, Bundeskanzleramt, Angelegenheiten des Bauministeriums, BerlinDr. Jens WahlhäuserRechtsanwalt, Ministerialrat, Bundeskanzleramt, Angelegenheiten des Bauministeriums, BerlinDr. Jens WahlhäuserRechtsanwalt, Ministerialrat, Bundeskanzleramt, Angelegenheiten des Bauministeriums, BerlinDr. Jens WahlhäuserRechtsanwalt, Ministerialrat, Bundeskanzleramt, Angelegenheiten des Bauministeriums, BerlinDr. Jens WahlhäuserRechtsanwalt, Ministerialrat, Bundeskanzleramt, Angelegenheiten des Bauministeriums, BerlinDr. Jens WahlhäuserRechtsanwalt, Ministerialrat, Bundeskanzleramt, Angelegenheiten des Bauministeriums, BerlinWo findet das Seminar statt?
Adobe, OnlineWo findet das Seminar statt?Wo findet das Seminar statt?Adobe, OnlineAdobe, OnlineWas kostet die Teilnahme?
91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
136 € Mitglieder Anwaltverein
152 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantieWas kostet die Teilnahme?Was kostet die Teilnahme?91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
136 € Mitglieder Anwaltverein
152 € Nichtmitglieder91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
136 € Mitglieder Anwaltverein
152 € Nichtmitglieder91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
136 € Mitglieder Anwaltverein
152 € Nichtmitglieder• 91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
• 136 € Mitglieder Anwaltverein
• 152 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.zzgl. gesetzl. USt.zzgl. gesetzl. USt.Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantieArbeitsunterlagen als Download • WertGarantieArbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Änderungen im Bauplanungsrecht
Änderungen im BauplanungsrechtÄnderungen im BauplanungsrechtÄnderungen im Bauplanungsrecht
Jetzt buchen
Jetzt buchenAngelique HilligesTelefon: 030 / 726153-122Nachricht sendenTelefon: 030 / 726153-122Nachricht sendenNachricht senden