Abgelehnt! Das Ende der Fahnenstange für Kritiker der Besteuerung von Erstattungszinsen
Bist du auch genervt von Behördenentscheidungen, die einfach nicht deinen Vorstellungen entsprechen? Dann wirst du die neueste Allgemeinverfügung des FinMin Baden-Württemberg lieben!
Der finale Riegel vor der Tür des Einspruchshimmels
„Aufgrund der Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts und einer Menge Paragraphen erlässt das FinMin Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung, die so manchem Steuerzahler die Tränen in die Augen treiben wird. Einsprüche gegen Festsetzungen von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbeträgen? Pustekuchen!“
„Eine klare Ansage für alle Steuerzahler“
Die Allgemeinverfügung des FinMin Baden-Württemberg ist ein harter Schlag für alle, die gehofft hatten, Einsprüche gegen Festsetzungen und Änderungsanträge im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erstattungszinsen einlegen zu können. Die Behörde weist sämtliche Einsprüche gnadenlos zurück und lässt keine Zweifel daran, dass sie nicht gewillt ist, in dieser Angelegenheit nachzugeben. Für diejenigen, die noch einen Ausweg suchen, bleibt nur die Option, Klage zu erheben und sich dem Prozess vor dem Finanzgericht zu stellen. Die Frist für die Klageerhebung beträgt ein Jahr ab Veröffentlichung der Verfügung im Bundessteuerblatt, und Einsprüche sind hier nicht mehr erwünscht. Die Steuerpflichtigen müssen sich also beeilen, wenn sie gegen diese Entscheidung vorgehen wollen… Es ist klar, dass das FinMin Baden-Württemberg mit dieser Verfügung eine klare Botschaft sendet: Keine Toleranz gegenüber Einsprüchen und Änderungsanträgen, die die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen in Frage stellen. Die Behörde macht deutlich, dass sie fest entschlossen ist, an ihrer Position festzuhalten und keine Diskussionen darüber zuzulassen. Die Steuerzahler müssen sich daher darauf einstellen, dass ihre Einsprüche abgewiesen werden und nur noch der Weg vor Gericht bleibt, um gegen diese Entscheidung vorzugehen… Es bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Steuerzahler auf diese rigide Vorgehensweise reagieren werden. Die Möglichkeit, Klage zu erheben, ist ihre letzte Chance, um gegen die Allgemeinverfügung vorzugehen. Es wird interessant sein zu sehen, wie viele von ihnen diesen Weg wählen und welche Argumente sie vorbringen, um ihre Position zu verteidigen. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Situation entwickelt und ob es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem FinMin Baden-Württemberg kommen wird… Insgesamt stellt diese Allgemeinverfügung eine klare Zäsur dar und markiert einen Wendepunkt in der Auseinandersetzung um die Besteuerung von Erstattungszinsen. Die Behörde zeigt sich unnachgiebig und entschlossen, ihre Position zu verteidigen, und lässt kein Spielraum für Diskussionen oder Kompromisse. Die Steuerzahler stehen vor einer schwierigen Entscheidung, wie sie auf diese Entwicklung reagieren wollen, und müssen sich nun entscheiden, ob sie den Weg vor Gericht einschlagen und für ihre Rechte kämpfen wollen…