BFH: Keine Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei Ersatzaufforstung

Beitrag weiter­empfehlen: BFH, Urteil V R 18/22 vom 19.12.2024 Leitsatz § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG setzt bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL in Bezug auf landwirtschaftliche Dienstleistungen voraus, dass diese normalerweise zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen. Erbringt ein Forstwirt auf eigenen Flächen Aufforstungsleistungen gegen Entgelt, die der Leistungsempfänger vergütet, damit er gegenüber einer Behörde eine Ersatzaufforstung nachweisen kann, fehlt es hieran. • Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0954488 ist in Kürze verfügbar. Quelle: Bundesfinanzhof Ähnliche Beiträge Zahlreiche Änderungen Vereinsberatung: Etwas speziell Ausnahmen bestätigen die Regel E-Rechnung: Das Interview E-Rechnung: Wenn der Postmann nicht mehr klingelt

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