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Die Verwertungskündigung

Die Verwertungskündigung
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
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Jetzt buchenWann findet das Seminar statt?
Online | Dienstag, 25. November 2025 • 10:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61958-25An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an im Miet- und Baurecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwälte und Fachanwältinnen für Baurecht.
Worum geht es?
Bis zu 400.000 neue Wohnungen sollen in Deutschland gebaut werden. Pro Jahr! Das ist ohne Rückbau und Abriss gerade in Städten und Ballungszentren nicht möglich. Insbesondere die Anfang der 50er Jahre gebauten Schlichtwohnungen und Häuser haben ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer bereits überlebt. Wie aber mit bestehenden Mietverhältnissen umgehen? Ein Mieter/eine Mieterin alleine kann einen Neubau verhindern oder ganz erheblich verzögern. Hier bietet die Verwertungskündigung eine Möglichkeit. Die Rechtsprechung dazu hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Rechtsgrundlagen, richtige Vorgehensweise, Verfahrensfragen und Taktik werden besprochen. Das Seminar bietet hierzu einen „Rundum-Überblick“, auch über weitere Kündigungsmöglichkeiten. Besprochen werden zudem Probleme wie die Berechnung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit, Zweckentfremdung, Soziale Erhaltungsverordnung u. a.
Was sind die Schwerpunkte?

Vermietungstatbestände und deren Begründungen

Sozialwiderspruch

Zweckentfremdungsgenehmigungen

Vorliegen von Baugenehmigungen

Gerichtliche Geltendmachung

Aktuelle Rechtsprechung

Wann finden die Vorträge statt?
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOWann findet das Seminar statt?
Online | Dienstag, 25. November 2025 • 10:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61958-25Online | Dienstag, 25. November 2025 • 10:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61958-25Online | Dienstag, 25. November 2025 • 10:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61958-25An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an im Miet- und Baurecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwälte und Fachanwältinnen für Baurecht.Das Seminar richtet sich an im Miet- und Baurecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwälte und Fachanwältinnen für Baurecht.Das Seminar richtet sich an im Miet- und Baurecht tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwälte und Fachanwältinnen für Baurecht.Worum geht es?
Bis zu 400.000 neue Wohnungen sollen in Deutschland gebaut werden. Pro Jahr! Das ist ohne Rückbau und Abriss gerade in Städten und Ballungszentren nicht möglich. Insbesondere die Anfang der 50er Jahre gebauten Schlichtwohnungen und Häuser haben ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer bereits überlebt. Wie aber mit bestehenden Mietverhältnissen umgehen? Ein Mieter/eine Mieterin alleine kann einen Neubau verhindern oder ganz erheblich verzögern. Hier bietet die Verwertungskündigung eine Möglichkeit. Die Rechtsprechung dazu hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Rechtsgrundlagen, richtige Vorgehensweise, Verfahrensfragen und Taktik werden besprochen. Das Seminar bietet hierzu einen „Rundum-Überblick“, auch über weitere Kündigungsmöglichkeiten. Besprochen werden zudem Probleme wie die Berechnung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit, Zweckentfremdung, Soziale Erhaltungsverordnung u. a.Bis zu 400.000 neue Wohnungen sollen in Deutschland gebaut werden. Pro Jahr! Das ist ohne Rückbau und Abriss gerade in Städten und Ballungszentren nicht möglich. Insbesondere die Anfang der 50er Jahre gebauten Schlichtwohnungen und Häuser haben ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer bereits überlebt. Wie aber mit bestehenden Mietverhältnissen umgehen? Ein Mieter/eine Mieterin alleine kann einen Neubau verhindern oder ganz erheblich verzögern. Hier bietet die Verwertungskündigung eine Möglichkeit. Die Rechtsprechung dazu hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Rechtsgrundlagen, richtige Vorgehensweise, Verfahrensfragen und Taktik werden besprochen. Das Seminar bietet hierzu einen „Rundum-Überblick“, auch über weitere Kündigungsmöglichkeiten. Besprochen werden zudem Probleme wie die Berechnung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit, Zweckentfremdung, Soziale Erhaltungsverordnung u. a.Bis zu 400.000 neue Wohnungen sollen in Deutschland gebaut werden. Pro Jahr! Das ist ohne Rückbau und Abriss gerade in Städten und Ballungszentren nicht möglich. Insbesondere die Anfang der 50er Jahre gebauten Schlichtwohnungen und Häuser haben ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer bereits überlebt. Wie aber mit bestehenden Mietverhältnissen umgehen? Ein Mieter/eine Mieterin alleine kann einen Neubau verhindern oder ganz erheblich verzögern. Hier bietet die Verwertungskündigung eine Möglichkeit. Die Rechtsprechung dazu hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Rechtsgrundlagen, richtige Vorgehensweise, Verfahrensfragen und Taktik werden besprochen. Das Seminar bietet hierzu einen „Rundum-Überblick“, auch über weitere Kündigungsmöglichkeiten. Besprochen werden zudem Probleme wie die Berechnung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit, Zweckentfremdung, Soziale Erhaltungsverordnung u. a.Was sind die Schwerpunkte?

Vermietungstatbestände und deren Begründungen

Sozialwiderspruch

Zweckentfremdungsgenehmigungen

Vorliegen von Baugenehmigungen

Gerichtliche Geltendmachung

Aktuelle RechtsprechungVermietungstatbestände und deren Begründungen

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Aktuelle RechtsprechungVermietungstatbestände und deren Begründungen

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Gerichtliche Geltendmachung

Aktuelle Rechtsprechung•
Vermietungstatbestände und deren Begründungen
Vermietungstatbestände und deren Begründungen•
Sozialwiderspruch
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Zweckentfremdungsgenehmigungen
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Vorliegen von Baugenehmigungen
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Aktuelle Rechtsprechung
Aktuelle RechtsprechungWann finden die Vorträge statt?
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 UhrEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOWer referiert?
Jörg HamannRechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, HamburgWer referiert?Wer referiert?Jörg HamannRechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, HamburgJörg HamannRechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, HamburgJörg HamannRechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, HamburgJörg HamannRechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, HamburgJörg HamannRechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, HamburgJörg HamannRechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, HamburgWo findet das Seminar statt?
Adobe, OnlineWo findet das Seminar statt?Wo findet das Seminar statt?Adobe, OnlineAdobe, OnlineWas kostet die Teilnahme?
182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
273 € Mitglieder Anwaltverein
303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantieWas kostet die Teilnahme?Was kostet die Teilnahme?182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
273 € Mitglieder Anwaltverein
303 € Nichtmitglieder182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
273 € Mitglieder Anwaltverein
303 € Nichtmitglieder182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
273 € Mitglieder Anwaltverein
303 € Nichtmitglieder• 182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
• 273 € Mitglieder Anwaltverein
• 303 € Nichtmitglieder
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