Die Haftung des Architekten und Ingenieurs – Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen Architekten und Ingeni…

Die Haftung des Architekten und Ingenieurs – Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen Architekten und Ingenieure aus anwaltlicher Sicht
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Die Haftung des Architekten und Ingenieurs – Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen Architekten und Ingenieure aus anwaltlicher SichtDie Haftung des Architekten und Ingenieurs – Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen Architekten und Ingenieure aus anwaltlicher SichtDie Haftung des Architekten und Ingenieurs – Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen Architekten und Ingenieure aus anwaltlicher SichtEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
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Jetzt buchenWann findet das Seminar statt?
Online | Mittwoch, 29. Oktober 2025 • 10:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61154-25An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Bau- und Architektenrecht.
Worum geht es?
Das Haftungsrecht der Architekten und Architektinnen sowie der Ingenieure und Ingenieurinnen ist geprägt von hoher Komplexität, vielschichtigen Lebenssachverhalten, im Regelfall einer Vielzahl von Beteiligten und einem Spannungsfeld auch zum Versicherungsrecht. Sowohl bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Architekten und Architektinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen als auch bei deren Abwehr ist daher aus anwaltlicher Sicht eine Vielzahl von Besonderheiten zu berücksichtigen, um die Interessen der jeweiligen Mandanten und Mandantinnen bestmöglich zu vertreten. Das betrifft insbesondere die Sicherung möglicher Ansprüche und die Verhinderung von deren Verjährung einerseits sowie bestmögliche und effektive Strategien zur Abwehr solcher Ansprüche andererseits. Gegenstand dieses Seminars sind u. a. die Voraussetzungen für die Haftung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin unter Berücksichtigung der §§ 650p ff. BGB, das diesbezüglich geltende Verjährungsrecht, die Berücksichtigung von Belangen der Berufshaftpflichtversicherungen sowie die Sicherung von Ansprüchen gegen übrige am Bau Beteiligte. Dabei wird der Schwerpunkt jeweils auf praktisch relevante Problemfelder und deren Lösung aus Sicht des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin gelegt.
Was sind die Schwerpunkte?

Haftung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin für Mängel sowohl vor als auch nach Abnahme der Leistung

Unterschiede in der Haftung zwischen Planungs-/Ausschreibungs- und Überwachungsfehlern

Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten und Architektinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen

Berücksichtigung der aus der Berufshaftpflichtversicherung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin resultierenden Belange

Strategien zur Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen gegen Architekten und Architektinnen bzw. Ingenieure und Ingenieurinnen

Wann findet der Vortrag statt?
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOWann findet das Seminar statt?
Online | Mittwoch, 29. Oktober 2025 • 10:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61154-25Online | Mittwoch, 29. Oktober 2025 • 10:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61154-25Online | Mittwoch, 29. Oktober 2025 • 10:00 – 16:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61154-25An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Bau- und Architektenrecht.Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Bau- und Architektenrecht.Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Bau- und Architektenrecht.Worum geht es?
Das Haftungsrecht der Architekten und Architektinnen sowie der Ingenieure und Ingenieurinnen ist geprägt von hoher Komplexität, vielschichtigen Lebenssachverhalten, im Regelfall einer Vielzahl von Beteiligten und einem Spannungsfeld auch zum Versicherungsrecht. Sowohl bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Architekten und Architektinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen als auch bei deren Abwehr ist daher aus anwaltlicher Sicht eine Vielzahl von Besonderheiten zu berücksichtigen, um die Interessen der jeweiligen Mandanten und Mandantinnen bestmöglich zu vertreten. Das betrifft insbesondere die Sicherung möglicher Ansprüche und die Verhinderung von deren Verjährung einerseits sowie bestmögliche und effektive Strategien zur Abwehr solcher Ansprüche andererseits. Gegenstand dieses Seminars sind u. a. die Voraussetzungen für die Haftung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin unter Berücksichtigung der §§ 650p ff. BGB, das diesbezüglich geltende Verjährungsrecht, die Berücksichtigung von Belangen der Berufshaftpflichtversicherungen sowie die Sicherung von Ansprüchen gegen übrige am Bau Beteiligte. Dabei wird der Schwerpunkt jeweils auf praktisch relevante Problemfelder und deren Lösung aus Sicht des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin gelegt.Das Haftungsrecht der Architekten und Architektinnen sowie der Ingenieure und Ingenieurinnen ist geprägt von hoher Komplexität, vielschichtigen Lebenssachverhalten, im Regelfall einer Vielzahl von Beteiligten und einem Spannungsfeld auch zum Versicherungsrecht. Sowohl bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Architekten und Architektinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen als auch bei deren Abwehr ist daher aus anwaltlicher Sicht eine Vielzahl von Besonderheiten zu berücksichtigen, um die Interessen der jeweiligen Mandanten und Mandantinnen bestmöglich zu vertreten. Das betrifft insbesondere die Sicherung möglicher Ansprüche und die Verhinderung von deren Verjährung einerseits sowie bestmögliche und effektive Strategien zur Abwehr solcher Ansprüche andererseits. Gegenstand dieses Seminars sind u. a. die Voraussetzungen für die Haftung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin unter Berücksichtigung der §§ 650p ff. BGB, das diesbezüglich geltende Verjährungsrecht, die Berücksichtigung von Belangen der Berufshaftpflichtversicherungen sowie die Sicherung von Ansprüchen gegen übrige am Bau Beteiligte. Dabei wird der Schwerpunkt jeweils auf praktisch relevante Problemfelder und deren Lösung aus Sicht des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin gelegt.Das Haftungsrecht der Architekten und Architektinnen sowie der Ingenieure und Ingenieurinnen ist geprägt von hoher Komplexität, vielschichtigen Lebenssachverhalten, im Regelfall einer Vielzahl von Beteiligten und einem Spannungsfeld auch zum Versicherungsrecht. Sowohl bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Architekten und Architektinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen als auch bei deren Abwehr ist daher aus anwaltlicher Sicht eine Vielzahl von Besonderheiten zu berücksichtigen, um die Interessen der jeweiligen Mandanten und Mandantinnen bestmöglich zu vertreten. Das betrifft insbesondere die Sicherung möglicher Ansprüche und die Verhinderung von deren Verjährung einerseits sowie bestmögliche und effektive Strategien zur Abwehr solcher Ansprüche andererseits. Gegenstand dieses Seminars sind u. a. die Voraussetzungen für die Haftung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin unter Berücksichtigung der §§ 650p ff. BGB, das diesbezüglich geltende Verjährungsrecht, die Berücksichtigung von Belangen der Berufshaftpflichtversicherungen sowie die Sicherung von Ansprüchen gegen übrige am Bau Beteiligte. Dabei wird der Schwerpunkt jeweils auf praktisch relevante Problemfelder und deren Lösung aus Sicht des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin gelegt.Was sind die Schwerpunkte?

Haftung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin für Mängel sowohl vor als auch nach Abnahme der Leistung

Unterschiede in der Haftung zwischen Planungs-/Ausschreibungs- und Überwachungsfehlern

Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten und Architektinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen

Berücksichtigung der aus der Berufshaftpflichtversicherung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin resultierenden Belange

Strategien zur Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen gegen Architekten und Architektinnen bzw. Ingenieure und IngenieurinnenHaftung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin für Mängel sowohl vor als auch nach Abnahme der Leistung

Unterschiede in der Haftung zwischen Planungs-/Ausschreibungs- und Überwachungsfehlern

Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten und Architektinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen

Berücksichtigung der aus der Berufshaftpflichtversicherung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin resultierenden Belange

Strategien zur Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen gegen Architekten und Architektinnen bzw. Ingenieure und IngenieurinnenHaftung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin für Mängel sowohl vor als auch nach Abnahme der Leistung

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Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten und Architektinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen

Berücksichtigung der aus der Berufshaftpflichtversicherung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin resultierenden Belange

Strategien zur Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen gegen Architekten und Architektinnen bzw. Ingenieure und Ingenieurinnen•
Haftung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin für Mängel sowohl vor als auch nach Abnahme der Leistung
Haftung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin für Mängel sowohl vor als auch nach Abnahme der Leistung•
Unterschiede in der Haftung zwischen Planungs-/Ausschreibungs- und Überwachungsfehlern
Unterschiede in der Haftung zwischen Planungs-/Ausschreibungs- und Überwachungsfehlern•
Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten und Architektinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen
Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten und Architektinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen•
Berücksichtigung der aus der Berufshaftpflichtversicherung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin resultierenden Belange
Berücksichtigung der aus der Berufshaftpflichtversicherung des Architekten/der Architektin bzw. des Ingenieurs/der Ingenieurin resultierenden Belange•
Strategien zur Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen gegen Architekten und Architektinnen bzw. Ingenieure und Ingenieurinnen
Strategien zur Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen gegen Architekten und Architektinnen bzw. Ingenieure und IngenieurinnenWann findet der Vortrag statt?
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 UhrEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOWer referiert?
Dr. Jannis MatkovicRechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Augsburg, Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität MarburgWer referiert?Wer referiert?Dr. Jannis MatkovicRechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Augsburg, Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität MarburgDr. Jannis MatkovicRechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Augsburg, Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität MarburgDr. Jannis MatkovicRechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Augsburg, Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität MarburgDr. Jannis MatkovicRechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Augsburg, Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität MarburgDr. Jannis MatkovicRechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Augsburg, Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität MarburgDr. Jannis MatkovicRechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Augsburg, Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität MarburgWo findet das Seminar statt?
Adobe, OnlineWo findet das Seminar statt?Wo findet das Seminar statt?Adobe, OnlineAdobe, OnlineWas kostet die Teilnahme?
182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
273 € Mitglieder Anwaltverein
303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantieWas kostet die Teilnahme?Was kostet die Teilnahme?182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
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