Privates Krankenversicherungsrecht aus Patientensicht
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Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
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Online | Mittwoch, 29. Oktober 2025 • 09:00 – 15:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 73056-25_2An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an medizinrechtliche Praktiker und Praktikerinnen, die ihre Kenntnisse im privaten Krankenversicherungsrecht vertiefen möchten, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Medizinrecht. es ist ebenso geeignet für Justiziare und Justiziarinnen, Mitarbeitende sowie Leiter und Leiterinnen privater und öffentlicher Gesundheitseinrichtungen.
Worum geht es?
Die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung und das Versicherungsvertragsgesetz sehen die freie Arzt- und Methodenwahl des Patienten/der Patientin vor. Häufig wird die Erstattung innovativer oder digitaler Behandlungsverfahren unter Hinweis auf fehlende Studien oder auch wegen fehlender Niederlassung i. S. d. Versicherungsbedingungen zunächst abgelehnt. Eilverfahren und Feststellungsklage können im Interesse des Patienten/der Patientin schon vor Behandlungsdurchführung Kostenklarheit schaffen.
Was sind die Schwerpunkte?
Einbeziehung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin in die Auseinandersetzung von Patienten und Patientinnen mit dem Kostenträger
Schlüsselbegriff der medizinischen Notwendigkeit i. S. d. Versicherungsbedingungen und Kommunikation mit dem/der medizinischen Sachverständigen
Darstellung des Sachverständigenrechts bei medizinrechtlichen Auseinandersetzungen, Fragen der medizinischen Begutachtung
Strukturfragen der Krankenversicherungstarife
Schnittstellen zur Arzthaftung und zum Gesundheitsdatenschutzrecht
Aspekte der Prämienerhöhung, des Treuhänderverfahrens, der Vorvertraglichkeit der Krankheit sowie eines Tarifwechsels
Typische Streitfragen zu GOÄ und GOZ
Prozessuale Besonderheiten: Eilverfahren, Feststellungsklage, Kostenerstattung
Wann findet der Vortrag statt?
09:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:45 Uhr
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Das Seminar richtet sich an medizinrechtliche Praktiker und Praktikerinnen, die ihre Kenntnisse im privaten Krankenversicherungsrecht vertiefen möchten, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Medizinrecht. es ist ebenso geeignet für Justiziare und Justiziarinnen, Mitarbeitende sowie Leiter und Leiterinnen privater und öffentlicher Gesundheitseinrichtungen.Das Seminar richtet sich an medizinrechtliche Praktiker und Praktikerinnen, die ihre Kenntnisse im privaten Krankenversicherungsrecht vertiefen möchten, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Medizinrecht. es ist ebenso geeignet für Justiziare und Justiziarinnen, Mitarbeitende sowie Leiter und Leiterinnen privater und öffentlicher Gesundheitseinrichtungen.Das Seminar richtet sich an medizinrechtliche Praktiker und Praktikerinnen, die ihre Kenntnisse im privaten Krankenversicherungsrecht vertiefen möchten, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Medizinrecht. es ist ebenso geeignet für Justiziare und Justiziarinnen, Mitarbeitende sowie Leiter und Leiterinnen privater und öffentlicher Gesundheitseinrichtungen.Worum geht es?
Die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung und das Versicherungsvertragsgesetz sehen die freie Arzt- und Methodenwahl des Patienten/der Patientin vor. Häufig wird die Erstattung innovativer oder digitaler Behandlungsverfahren unter Hinweis auf fehlende Studien oder auch wegen fehlender Niederlassung i. S. d. Versicherungsbedingungen zunächst abgelehnt. Eilverfahren und Feststellungsklage können im Interesse des Patienten/der Patientin schon vor Behandlungsdurchführung Kostenklarheit schaffen.Die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung und das Versicherungsvertragsgesetz sehen die freie Arzt- und Methodenwahl des Patienten/der Patientin vor. Häufig wird die Erstattung innovativer oder digitaler Behandlungsverfahren unter Hinweis auf fehlende Studien oder auch wegen fehlender Niederlassung i. S. d. Versicherungsbedingungen zunächst abgelehnt. Eilverfahren und Feststellungsklage können im Interesse des Patienten/der Patientin schon vor Behandlungsdurchführung Kostenklarheit schaffen.Die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung und das Versicherungsvertragsgesetz sehen die freie Arzt- und Methodenwahl des Patienten/der Patientin vor. Häufig wird die Erstattung innovativer oder digitaler Behandlungsverfahren unter Hinweis auf fehlende Studien oder auch wegen fehlender Niederlassung i. S. d. Versicherungsbedingungen zunächst abgelehnt. Eilverfahren und Feststellungsklage können im Interesse des Patienten/der Patientin schon vor Behandlungsdurchführung Kostenklarheit schaffen.Was sind die Schwerpunkte?
Einbeziehung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin in die Auseinandersetzung von Patienten und Patientinnen mit dem Kostenträger
Schlüsselbegriff der medizinischen Notwendigkeit i. S. d. Versicherungsbedingungen und Kommunikation mit dem/der medizinischen Sachverständigen
Darstellung des Sachverständigenrechts bei medizinrechtlichen Auseinandersetzungen, Fragen der medizinischen Begutachtung
Strukturfragen der Krankenversicherungstarife
Schnittstellen zur Arzthaftung und zum Gesundheitsdatenschutzrecht
Aspekte der Prämienerhöhung, des Treuhänderverfahrens, der Vorvertraglichkeit der Krankheit sowie eines Tarifwechsels
Typische Streitfragen zu GOÄ und GOZ
Prozessuale Besonderheiten: Eilverfahren, Feststellungsklage, KostenerstattungEinbeziehung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin in die Auseinandersetzung von Patienten und Patientinnen mit dem Kostenträger
Schlüsselbegriff der medizinischen Notwendigkeit i. S. d. Versicherungsbedingungen und Kommunikation mit dem/der medizinischen Sachverständigen
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Aspekte der Prämienerhöhung, des Treuhänderverfahrens, der Vorvertraglichkeit der Krankheit sowie eines Tarifwechsels
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Prozessuale Besonderheiten: Eilverfahren, Feststellungsklage, KostenerstattungEinbeziehung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin in die Auseinandersetzung von Patienten und Patientinnen mit dem Kostenträger
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Typische Streitfragen zu GOÄ und GOZ
Prozessuale Besonderheiten: Eilverfahren, Feststellungsklage, Kostenerstattung•
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Prozessuale Besonderheiten: Eilverfahren, Feststellungsklage, Kostenerstattung
Prozessuale Besonderheiten: Eilverfahren, Feststellungsklage, KostenerstattungWann findet der Vortrag statt?
09:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:45 Uhr09:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:45 Uhr09:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:45 UhrEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOEmpfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAOWer referiert?
Michael ZachRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, MönchengladbachWer referiert?Wer referiert?Michael ZachRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, MönchengladbachMichael ZachRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, MönchengladbachMichael ZachRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, MönchengladbachMichael ZachRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, MönchengladbachMichael ZachRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, MönchengladbachMichael ZachRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, MönchengladbachWo findet das Seminar statt?
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182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
252 € Mitglieder Anwaltverein
303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantieWas kostet die Teilnahme?Was kostet die Teilnahme?182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
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Online | Dienstag, 28. Oktober 2025 • 09:00 – 15:45 Uhr
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