Verträge mit nahen Angehörigen – steuerliche Auswirkungen
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Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
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Wann findet das Seminar statt?
Online | Dienstag, 23. September 2025 • 15:00 – 17:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 62157-25An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung richtet sich an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Steuerrecht sowie auch für Familienrecht.
Worum geht es?
Das Seminar beschäftigt sich mit den steuerrechtlichen Besonderheiten bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen. Einführend werden zunächst die steuerlichen Vorteile solcher Verträge dargestellt, wie auch die gestalterischen Risiken. Dies betrifft inzwischen nicht mehr nur Angehörigenverträge, sondern auch Verträge zwischen bloß einander „nahestehenden Personen“. Im zweiten Teil der Veranstaltung werden besonders relevante Vertragsarten mit Angehörigen betrachtet, etwa Arbeitnehmerverhältnisse, Miet- und Darlehensverträge. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf neuere Rechtsprechung des BFH zu solchen Verträgen eingegangen.
Was sind die Schwerpunkte?
Allgemeine Grundlagen zu den Besonderheiten bei Verträgen zwischen nahestehenden Personen
Steuerrechtliche Vorteile und Probleme von Angehörigenverträgen
Begriffsbestimmung: Angehörige – nahe Angehörige – nahestehende Person
Voraussetzungen für die Anerkennung von Angehörigenverträgen
Besondere steuerrechtlich problematische Konstellationen
Angestelltenverhältnisse zwischen Angehörigen: Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug beim Arbeitgeber, ausgewählte Problemfälle
Mietverträge zwischen Angehörigen: Einkünfteerzielungsabsicht, verbilligte Überlassung – § 21 Abs. 2 EStG
Kapitalerträge: Steueroptimierung durch Darlehen zwischen nahestehenden Personen, § 32d Abs.2 Nr. 1, ausgewählte Problemfälle
Nahe Angehörige im Unternehmensbereich: Anerkennung von Familienpersonengesellschaften
Weitere steuerliche Aspekte etwa zum Sonderausgabenabzug , Unterhaltszahlungen , haushaltsnahe Dienstleistungen
Aktuelle Änderungen vorbehalten.
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAONeu im ProgrammNeu im ProgrammNeu im ProgrammWann findet das Seminar statt?
Online | Dienstag, 23. September 2025 • 15:00 – 17:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 62157-25Online | Dienstag, 23. September 2025 • 15:00 – 17:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 62157-25Online | Dienstag, 23. September 2025 • 15:00 – 17:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 62157-25An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung richtet sich an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Steuerrecht sowie auch für Familienrecht.Die Veranstaltung richtet sich an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Steuerrecht sowie auch für Familienrecht.Die Veranstaltung richtet sich an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Steuerrecht sowie auch für Familienrecht.Worum geht es?
Das Seminar beschäftigt sich mit den steuerrechtlichen Besonderheiten bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen. Einführend werden zunächst die steuerlichen Vorteile solcher Verträge dargestellt, wie auch die gestalterischen Risiken. Dies betrifft inzwischen nicht mehr nur Angehörigenverträge, sondern auch Verträge zwischen bloß einander „nahestehenden Personen“. Im zweiten Teil der Veranstaltung werden besonders relevante Vertragsarten mit Angehörigen betrachtet, etwa Arbeitnehmerverhältnisse, Miet- und Darlehensverträge. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf neuere Rechtsprechung des BFH zu solchen Verträgen eingegangen.Das Seminar beschäftigt sich mit den steuerrechtlichen Besonderheiten bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen. Einführend werden zunächst die steuerlichen Vorteile solcher Verträge dargestellt, wie auch die gestalterischen Risiken. Dies betrifft inzwischen nicht mehr nur Angehörigenverträge, sondern auch Verträge zwischen bloß einander „nahestehenden Personen“. Im zweiten Teil der Veranstaltung werden besonders relevante Vertragsarten mit Angehörigen betrachtet, etwa Arbeitnehmerverhältnisse, Miet- und Darlehensverträge. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf neuere Rechtsprechung des BFH zu solchen Verträgen eingegangen.Das Seminar beschäftigt sich mit den steuerrechtlichen Besonderheiten bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen. Einführend werden zunächst die steuerlichen Vorteile solcher Verträge dargestellt, wie auch die gestalterischen Risiken. Dies betrifft inzwischen nicht mehr nur Angehörigenverträge, sondern auch Verträge zwischen bloß einander „nahestehenden Personen“. Im zweiten Teil der Veranstaltung werden besonders relevante Vertragsarten mit Angehörigen betrachtet, etwa Arbeitnehmerverhältnisse, Miet- und Darlehensverträge. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf neuere Rechtsprechung des BFH zu solchen Verträgen eingegangen.Was sind die Schwerpunkte?
Allgemeine Grundlagen zu den Besonderheiten bei Verträgen zwischen nahestehenden Personen
Steuerrechtliche Vorteile und Probleme von Angehörigenverträgen
Begriffsbestimmung: Angehörige – nahe Angehörige – nahestehende Person
Voraussetzungen für die Anerkennung von Angehörigenverträgen
Besondere steuerrechtlich problematische Konstellationen
Angestelltenverhältnisse zwischen Angehörigen: Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug beim Arbeitgeber, ausgewählte Problemfälle
Mietverträge zwischen Angehörigen: Einkünfteerzielungsabsicht, verbilligte Überlassung – § 21 Abs. 2 EStG
Kapitalerträge: Steueroptimierung durch Darlehen zwischen nahestehenden Personen, § 32d Abs.2 Nr. 1, ausgewählte Problemfälle
Nahe Angehörige im Unternehmensbereich: Anerkennung von Familienpersonengesellschaften
Weitere steuerliche Aspekte etwa zum Sonderausgabenabzug , Unterhaltszahlungen , haushaltsnahe Dienstleistungen
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Steuerrechtliche Vorteile und Probleme von Angehörigenverträgen
Begriffsbestimmung: Angehörige – nahe Angehörige – nahestehende Person
Voraussetzungen für die Anerkennung von Angehörigenverträgen
Besondere steuerrechtlich problematische Konstellationen
Angestelltenverhältnisse zwischen Angehörigen: Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug beim Arbeitgeber, ausgewählte Problemfälle
Mietverträge zwischen Angehörigen: Einkünfteerzielungsabsicht, verbilligte Überlassung – § 21 Abs. 2 EStG
Kapitalerträge: Steueroptimierung durch Darlehen zwischen nahestehenden Personen, § 32d Abs.2 Nr. 1, ausgewählte Problemfälle
Nahe Angehörige im Unternehmensbereich: Anerkennung von Familienpersonengesellschaften
Weitere steuerliche Aspekte etwa zum Sonderausgabenabzug , Unterhaltszahlungen , haushaltsnahe Dienstleistungen
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Voraussetzungen für die Anerkennung von Angehörigenverträgen•
Steuerrechtliche Vorteile und Probleme von Angehörigenverträgen
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Begriffsbestimmung: Angehörige – nahe Angehörige – nahestehende Person
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Voraussetzungen für die Anerkennung von Angehörigenverträgen
Voraussetzungen für die Anerkennung von Angehörigenverträgen Besondere steuerrechtlich problematische KonstellationenAngestelltenverhältnisse zwischen Angehörigen: Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug beim Arbeitgeber, ausgewählte Problemfälle
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Angestelltenverhältnisse zwischen Angehörigen: Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug beim Arbeitgeber, ausgewählte Problemfälle
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Mietverträge zwischen Angehörigen: Einkünfteerzielungsabsicht, verbilligte Überlassung – § 21 Abs. 2 EStG
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Kapitalerträge: Steueroptimierung durch Darlehen zwischen nahestehenden Personen, § 32d Abs.2 Nr. 1, ausgewählte Problemfälle
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Dr. Björn KahlerRichter am FG, KölnWer referiert?Wer referiert?Dr. Björn KahlerRichter am FG, KölnDr. Björn KahlerRichter am FG, KölnDr. Björn KahlerRichter am FG, KölnDr. Björn KahlerRichter am FG, KölnDr. Björn KahlerRichter am FG, KölnDr. Björn KahlerRichter am FG, KölnWo findet das Seminar statt?
Adobe, OnlineWo findet das Seminar statt?Wo findet das Seminar statt?Adobe, OnlineAdobe, OnlineWas kostet die Teilnahme?
91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
136 € Mitglieder Anwaltverein
152 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantieWas kostet die Teilnahme?Was kostet die Teilnahme?91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
136 € Mitglieder Anwaltverein
152 € Nichtmitglieder91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
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