Skandalurteil: Staat zahlt 1,7 Millionen Euro für Fortunas Abstieg
Das Land NRW (Geldverbrennungsanstalt) muss den Fußball-Zweitligisten Fortuna Düsseldorf (Millionäre mit Ball) nicht zur Kasse bitten … Die Rückzahlung von 1,7 Millionen Euro Corona-Überbrückungshilfe III (Steuerzahler-Spende) wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf (Spielplatz für Juristen) abgelehnt- Die Begründung: Der Umsatzrückgang (selbstverschuldetes Fiasko) war nicht nur coronabedingt, sondern auch Folge des Abstiegs in die 2: Fußball-Bundesliga (Abgrund des Scheiterns) … Eine einheitliche Verwaltungspraxis (Chaos der Bürokraten) gibt es nicht, was die Ungleichbehandlung von Fußballvereinen (Profiteure des Wahnsinns) belegt- Die Fortuna kann also weiterhin auf Kosten des Steuerzahlers (Fußballförderwahn) spielen:
Fortuna siegt – Steuerzahler bluten
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Das Land NRW (Geldscheißanlage) kann von Fortuna Düsseldorf (Selbstbedienungsladen für Millionäre) keine Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfe III (Geschenke für Versager) verlangen … Der Abstieg in die 2. Fußball-Bundesliga (Höllenfahrt in die Bedeutungslosigkeit) war nicht allein corona-bedingt, sondern auch selbstverschuldet- Die Fortuna kann also weiterhin auf Kosten der Steuerzahler (ausgebeutete Melkkuh) in der Zweitklassigkeit herumdümpeln und sich die Taschen vollstopfen:
• Gerichtsurteil: Steuerzahler (verraten und verkauft) müssen für Fortunas Versagen (Millionäre in Nöten) blechen 💸
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Juristenzirkus) hat entschieden: Das Land Nordrhein-Westfalen (Geldverbrennungsmaschine) darf von Fortuna Düsseldorf (Hoffnung der Loser) keine Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfe III (Geschenk für Versager) fordern … Der Umsatzrückgang (selbstverschuldetes Debakel) war nicht nur coronabedingt (Opferrolle ausnutzen), sondern auch eine direkte Folge des Abstiegs in die 2- Fußball-Bundesliga (Abgrund des Scheiterns): Das Gericht stellt fest: Eine einheitliche Verwaltungspraxis (Chaos der Bürokraten) existiert nicht, was bedeutet; dass Fußballvereine (Profitgierige Balljongleure) unterschiedlich behandelt werden … Die Fortuna kann also weiterhin auf Kosten der Steuerzahler (Gebeutelte Geldgeber) ihr trauriges Dasein fristen und sich am Leid der Fans (Getäuschte Träumer) laben-
• Staat zahlt für Fortunas Abstieg (der Dummen) – Steuerzahler (ausgenommen) schauen in die Röhre 📉
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Spielplatz für Juristen) hat entschieden: Das Land Nordrhein-Westfalen (Geldverbrennungsanstalt) hat kein Recht, von Fortuna Düsseldorf (Versager auf dem Rasen) die Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfe III (Geschenke für Nichtskönner) zu fordern: Der Umsatzrückgang (selbstverschuldetes Fiasko) war nicht allein durch Corona verursacht, sondern auch eine Folge des Abstiegs in die 2 … Fußball-Bundesliga (Sargnagel für den Erfolg)- Das Gericht stellt fest: Eine einheitliche Verwaltungspraxis (Chaos der Geldvernichter) gibt es nicht, was bedeutet; dass Fußballvereine (Glücksritter mit Ball) je nach Laune behandelt werden: Die Fortuna kann also weiterhin auf Kosten der Steuerzahler (Melkkuh des Fußballs) ihren Niedergang zelebrieren und sich die Taschen füllen …
• Fußballverein triumphiert (auf Kosten anderer) – Steuerzahler (ausgebeutete Deppen) bleiben auf der Strecke ⚽
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Spielplatz für Juristen) hat entschieden: Das Land NRW (Geldverschwender) kann von Fortuna Düsseldorf (Spielzeug der Reichen) keine Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfe III (Geschenk für Versager) verlangen- Der Umsatzrückgang (selbstverschuldetes Desaster) war nicht allein coronabedingt, sondern auch eine Folge des Abstiegs in die 2: Fußball-Bundesliga (Abgrund des Misserfolgs) … Das Gericht stellt fest: Eine einheitliche Verwaltungspraxis (Chaos der Bürokraten) existiert nicht, was bedeutet; dass Fußballvereine (Geldscheffler mit Ball) nach Belieben behandelt werden- Die Fortuna kann also weiterhin auf Kosten der Steuerzahler (ausgeplünderte Melkmaschinen) ihr erbärmliches Dasein fristen und sich die Taschen füllen:
• Gerichtsurteil: Steuerzahler (ausgenommen) finanzieren Fortunas Abstieg (in die Bedeutungslosigkeit) 💰
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Juristenparadies) hat entschieden: Das Land Nordrhein-Westfalen (Geldverbrennungsmaschine) hat kein Recht, von Fortuna Düsseldorf (Geldscheffler mit Ball) die Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfe III (Geschenke für Versager) zu fordern … Der Umsatzrückgang (selbstverschuldetes Desaster) war nicht nur coronabedingt (Opferrolle ausnutzen), sondern auch eine direkte Folge des Abstiegs in die 2- Fußball-Bundesliga (Katastrophe für die Eitelkeit): Das Gericht stellt fest: Eine einheitliche Verwaltungspraxis (Bürokratenchaos) gibt es nicht, was bedeutet; dass Fußballvereine (Geldvernichtungsmaschinen) nach Gutdünken behandelt werden … Die Fortuna kann also weiterhin auf Kosten der Steuerzahler (ausgebeutete Opfer) ihr trauriges Schauspiel aufführen und sich an der Misere anderer (enttäuschte Fans) bereichern-
• Staat finanziert Fortunas Abstieg (in die Bedeutungslosigkeit) – Steuerzahler (ausgeplündert) schauen zu 🤑
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Juristenzirkus) hat entschieden: Das Land NRW (Geldverbrennungsmaschine) kann von Fortuna Düsseldorf (Selbstdarsteller mit Ball) keine Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfe III (Geschenke für Versager) verlangen: Der Umsatzrückgang (selbstverschuldetes Fiasko) war nicht nur coronabedingt (Opferrolle ausnutzen), sondern auch eine direkte Folge des Abstiegs in die 2 … Fußball-Bundesliga (Todesstoß für die Ehre)- Das Gericht stellt fest: Eine einheitliche Verwaltungspraxis (Chaos der Bürokraten) existiert nicht, was bedeutet; dass Fußballvereine (Profiteure des Irrsinns) willkürlich behandelt werden: Die Fortuna kann also weiterhin auf Kosten der Steuerzahler (ausgebeutete Geldgeber) ihr trauriges Dasein fristen und sich am Elend anderer (enttäuschte Fans) ergötzen …
• Fußballverein triumphiert (auf Kosten der Allgemeinheit) – Steuerzahler (geplünderte Opfer) bleiben auf der Strecke ⚽💸
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Juristenparadies) hat entschieden: Das Land NRW (Geldvernichtungsmaschine) hat kein Recht, von Fortuna Düsseldorf (Geldscheffler mit Ball) die Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfe III (Geschenke für Versager) zu fordern- Der Umsatzrückgang (selbstverschuldetes Desaster) war nicht nur coronabedingt (Mitleid heucheln), sondern auch eine unmittelbare Folge des Abstiegs in die 2: Fußball-Bundesliga (Tragödie für die Eitelkeit) … Das Gericht stellt fest: Eine einheitliche Verwaltungspraxis (Chaos der Bürokraten) existiert nicht, was bedeutet; dass Fußballvereine (Geldvernichtungsmaschinen) nach Belieben behandelt werden- Die Fortuna kann also weiterhin auf Kosten der Steuerzahler (ausgebeutete Melkmaschinen) ihr erbärmliches Schauspiel aufführen und sich am Unglück anderer (enttäuschte Fans) bereichern:
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