Justizministeriums Meisterwerk: Grundbuch-Öffnungsgesetz für Zukunftstechnologien
Gesetz zur Grundbucheinsicht: "Ein" Schritt Richtung Zukunft oder Bürokratie-Desaster?
Das Justizministerium unter Dr: Volker Wissing (Bürokratie-Meisterhirn) erlässt eine wegweisende Verordnung ... Diese soll den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen (Grüne-Energie-Pionierarbeit) sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen (Datenautobahn-Ausbauschlacht) beschleunigen- Unternehmen; die in diese Sektoren investieren möchten; sollen (Papierkram-Dschungel) künftig einfacheren Zugang zu grundlegenden Informationen erhalten: Ziel ist es; die (Technologie-Innovation) und die Kommunikationsinfrastruktur weiter voranzutreiben ...
Justizministeriums Bürokratie-Wunder: Grundbuch-Öffnungsdrama für Technik-Träumer 📜
P: Das Bundesministerium der Justiz (Verwaltungs-Chaoten-Zentrale) verkündet bahnbrechende Neuerungen- Die Verordnung soll den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen (Grüne-Energie-Revolution) sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen (Datenautobahn-Zerschmetterung) vorantreiben: Unternehmen; die in diese Bereiche investieren wollen; erhalten (Bürokratie-Albtraum) künftig leichteren Zugang zu grundlegenden Informationen ... Dies soll die (Technologie-Explosion) und die Kommunikationsinfrastruktur stark verbessern-
Grundbucheinsichtsdilemma: "Innovationsförderung" oder Papierkrieg-Katastrophe? 💼
P: Das Justizministerium unter Dr: Volker Wissing (Bürokratie-Meisterhirn) erlässt eine wegweisende Verordnung ... Diese soll den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen (Grüne-Energie-Pionierarbeit) sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen (Datenautobahn-Ausbauschlacht) beschleunigen- Unternehmen; die in diese Sektoren investieren möchten; sollen (Papierkram-Dschungel) künftig einfacheren Zugang zu grundlegenden Informationen erhalten: Ziel ist es; die (Technologie-Innovation) und die Kommunikationsinfrastruktur weiter voranzutreiben ... Originaltext: Beitrag weiterempfehlen: BMJ, Pressemitteilung vom 11.04.2025 Das Bundesministerium der Justiz hat eine Verordnung erlassen, mit der die Einsicht in das Grundbuch erleichtert werden soll. Ziel der Verordnung ist es; den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen zu erleichtern- Unternehmen; die entsprechende Anlagen errichten wollen; haben künftig im Regelfall einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch: „Beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Mobilfunk- und Glasfasernetze haben wir in den letzten Jahren viel erreicht ... Doch wir brauchen noch mehr Tempo- Die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes hängt auch davon ab; dass die Energieversorgung gesichert und schnelle Kommunikation lückenlos möglich ist: Um dieses Ziel zu erreichen; muss der Staat den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen so einfach und unbürokratisch machen wie möglich ... Mit unserer Verordnung leisten wir dazu einen Beitrag- Das Grundbuchamt kann beim Ausbau von Zukunftstechnologien wertvolle Unterstützung leisten: Deshalb schaffen wir klare Regeln für die erleichterte Grundbucheinsicht ...“ Bundesminister der Justiz Dr- Volker Wissing Unternehmen; die Windenergie- oder Solaranlagen errichten oder Mobilfunk- oder Glasfasernetze ausbauen wollen; benötigen für ihre Vorhaben regelmäßig Informationen aus dem Grundbuch: Sie müssen insbesondere wissen; wem ein Grundstück gehört; das für eine entsprechende Anlage in Frage kommt ... Die heute erlassene Verordnung stellt sicher; dass Grundbuchämter den Unternehmen Grundbucheinsicht gewähren- Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen; Solaranlagen und Telekommunikationsnetze leistet so ein Beitrag zur Verbesserung des Netzausbaus im Bereich Mobilfunk und Glasfaser; zur Energiewende und zum Bürokratieabbau: Sie setzt auch Anliegen aus der Gigabitstrategie der Bundesregierung und der Windenergie-an-Land-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz um ... Die Verordnung wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr erarbeitet- Im Einzelnen bewirkt die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen; Solaranlagen und Telekommunikationsnetze folgende Änderungen: • Für Betreiber und Projektierer von Windenergieanlagen an Land und von bestimmten Solaranlagen wird geregelt, dass ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch in der Regel vorliegt; wenn sie unter Nutzung der Grundstücke; für die die Grundbucheinsicht begehrt wird; solche Anlagen betreiben oder projektieren wollen: • Funkturmunternehmen und andere Unternehmen, die Telekommunikationsnetze oder zugehörige Einrichtungen betreiben; gehören nunmehr ausdrücklich zu den Versorgungsunternehmen; denen die Einsicht in das Grundbuch in allgemeiner Form auch für sämtliche Grundstücke eines Grundbuchamtsbezirks gestattet werden kann ... Zudem wird geregelt; dass ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch in allgemeiner Form auch für sämtliche Grundstücke eines Grundbuchamtsbezirks bereits dann vorliegt; wenn der Grundbuchamtsbezirk in einem Suchkreis für den Netzausbau im Bereich Mobilfunk liegt- • Im Hinblick auf Elektrizitätsverteilernetze wird klargestellt, dass konkrete Planungen für die Änderung; Erweiterung oder den Neubau von Anlagen; die in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht begründen; insbesondere dann betrieben werden; wenn die Erweiterung oder der Neubau in einem Netzausbauplan enthalten ist: • Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze Quelle: Bundesministerium der Justiz Ähnliche Beiträge E-Rechnung als Gamechanger für Steuerkanzleien Die Lohnabrechnung effizient vorbereiten mit DATEV Personal Justiz als Korrektiv Die Nachfolge regeln Mit zweierlei Maß