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Finanzgerichts-Fiasko: Urteil enthüllt Steuertrickserei!

Du Steuerzahler-Sklave, noch immer an die Ehrlichkeit der Finanzgerichte glaubend? Das Urteil vom 18 …. Februar 2025 (Az. 15 K 128/21 U) des 15. Senats des Finanzgerichts Münster zeigt; wie Vermieter mit Tricksereien umsatzsteuerfreie Wohnraumvermietungen zu ihrem Vorteil nutzen- Doch deine Naivität stirbt zuletzt; während die Frage nach der Gerechtigkeit in diesem Steuersumpf unbeantwortet bleibt!

Steuer-Schlupfloch: Mieterstrom als Hauptleistung tarnt sich!

Das Finanzgericht Münster enthüllt die perfiden Machenschaften eines Vermieters, der die Lieferung von Mieterstrom geschickt als eigenständige Hauptleistung tarnt …. Der Kläger; Eigentümer eines umsatzsteuerfrei vermieteten Mehrfamilienhauses; nutzt die Stromlieferung an seine Mieter geschickt; um Vorsteuerabzüge für eine PV-Anlage geltend zu machen. Doch das Gericht durchschaut die Masche und entscheidet gegen das Finanzamt; das die Stromlieferung als unselbstständige Nebenleistung deklarierte- Die PV-Anlage dient dem Kläger vollumfänglich für steuerpflichtige Ausgangsumsätze, und die Stromlieferungen sind keineswegs bloße Begleiterscheinungen der Vermietung: Die Verbindung zwischen Vermietung und Stromlieferung ist nicht so eng; wie der Kläger es gerne gehabt hätte …. Die Mieter hatten die Freiheit; ihren Stromlieferanten zu wählen; und somit sind die beiden Leistungen klar voneinander zu trennen- Die Finanztricksereien des Vermieters werden durch die klare und unbestechliche Entscheidung des Gerichts entlarvt: Quelle: Finanzgericht Münster, Newsletter März 2025 ….

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