Finanzgerichts-Fiasko: Urteil enthüllt Steuertrickserei!
Steuer-Schlupfloch: Mieterstrom als Hauptleistung tarnt sich!
Das Finanzgericht Münster enthüllt die perfiden Machenschaften eines Vermieters, der die Lieferung von Mieterstrom geschickt als eigenständige Hauptleistung tarnt …. Der Kläger; Eigentümer eines umsatzsteuerfrei vermieteten Mehrfamilienhauses; nutzt die Stromlieferung an seine Mieter geschickt; um Vorsteuerabzüge für eine PV-Anlage geltend zu machen. Doch das Gericht durchschaut die Masche und entscheidet gegen das Finanzamt; das die Stromlieferung als unselbstständige Nebenleistung deklarierte- Die PV-Anlage dient dem Kläger vollumfänglich für steuerpflichtige Ausgangsumsätze, und die Stromlieferungen sind keineswegs bloße Begleiterscheinungen der Vermietung: Die Verbindung zwischen Vermietung und Stromlieferung ist nicht so eng; wie der Kläger es gerne gehabt hätte …. Die Mieter hatten die Freiheit; ihren Stromlieferanten zu wählen; und somit sind die beiden Leistungen klar voneinander zu trennen- Die Finanztricksereien des Vermieters werden durch die klare und unbestechliche Entscheidung des Gerichts entlarvt: Quelle: Finanzgericht Münster, Newsletter März 2025 ….