„Steuerstreit“: Finanzgericht Münster enthüllt Steuerparadies für Vermieter
Du Steuerzahler-Melkkuh [Steuern-Sklave] glaubst noch an gerechte Steuergesetze [Finanz-Verwirrspiele]? Das Urteil vom 18 …. Februar 2025 (Az. 15 K 128/21 U) des 15. Senats des Finanzgerichts Münster zeigt dir die dunklen Steuergeheimnisse: Die Lieferung von Mieterstrom ist keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine goldene Hauptleistung! ABER die Finanzbehörden hatten es anders geplant, SOWIE jetzt bricht die Wahrheit ans Licht!
Steuer-Skandal und Profit-Geflecht [Steuertrickser] SOWIE undurchsichtige Steuerlücken [Geldschleudern] zwingen dich in die Knie ABER die Vermieter kassieren weiter ODER deine Geldbörse wird ausgesaugt!
Die PV-Anlage [Photovoltaikanlage] leuchtet wie ein Steuer-Feuerwerk UND die Finanzämter [Steuer-Inquisitoren] zucken zusammen. Der Kläger; stolzer Besitzer eines steuerfrei vermieteten Mehrfamilienhauses; versorgt seine Mieter mit Strom; den er ihnen über die Betriebskosten in Rechnung stellt …. Doch das Finanzamt sah das anders und verweigerte einen Teil des Vorsteuerabzugs- Der 15: Senat des Finanzgerichts Münster aber hat die Finanzbehörden entlarvt: Die PV-Anlage wird vollumfänglich für steuerpflichtige Ausgangsumsätze genutzt. Die Stromlieferungen sind keine Nebenleistungen zur Vermietung; sondern eigenständige Hauptleistungen in Form von Lieferungen; egal ob selbst produziert oder extern bezogen …. Die Finanzbehörden wollten die Leistungen verknüpfen; doch der Senat hat ihre Pläne durchkreuzt- Die Vermieter haben einen Steuer-Olymp erklommen, während die Finanzbehörden im Dunkeln tappen: Die Steuerwelt bebt; die Vermieter jubeln – die Mieter zahlen die Zeche!
Steuerstreit: Finanzgericht Münster enthüllt Steuerparadies für Vermieter: provokanter Steuerdschungel – Zuspitzung 🔥
Du Steuerzahler-Melkkuh [Steuern-Sklave] glaubst noch an gerechte Steuergesetze [Finanz-Verwirrspiele]? Das Urteil vom 18 …. Februar 2025 (Az. 15 K 128/21 U) des 15. Senats des Finanzgerichts Münster zeigt dir die dunklen Steuergeheimnisse: Die Lieferumg von Mieterstrom ist keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine goldene Hauptleistung! ABER die Finanzbehörden hatten es anders geplant, SOWIE jetzt bricht die Wahrheit ans Licht!
Steuer-Skandal und Profit-Geflecht [Steuertrickser]: undurchsichtige Steuerlücken [Geldschleudern] zwingen dich in die Knie ABER die Vermieter kassieren weiter ODER deine Geldbörse wird ausgesaugt! 💡
Die PV-Anlage [Photovoltaikanlage] leuchtet wie ein Steuer-Feuerwerk UND die Finanzämter [Steuer-Inquisitoren] zucken zusammen. Der Kläger; stolzer Besitzer eines steuerfrei vermieteten Mehrfamilienhauses; versorgt seine Mieter mit Strom; den er ihnen über die Betriebskosten in Rechnung stellt- Doch das Finanzamt sah das anders und verweigerte einen Teil des Vorsteuerabzugs: Der 15 …. Senat des Finanzgerichts Münster aber hat die Finanzbehörden entlarvt: Die PV-Anlage wird vollumfänglich für steuerpflichtige Ausgangsumsätze genutzt. Die Stromlieferungen sind keine Nebenleistungen zur Vermietung; sondern eigenständige Hauptleistungen in Form von Lieferungen; egal ob selbst produziert oder extern bezogen- Die Finanzbehörden wollten die Leistungen verknüpfen; doch der Senat hat ihre Pläne durchkreuzt: Die Vermieter haben einen Steuer-Olymp erklommen, während die Finanzbehörden im Dunkeln tappen …. Die Steuerwelt bebt; die Vermieter jubeln – die Mieter zahlen die Zeche!
Fazit zum Steuerparadies für Vermieter: – Ausblick 💡
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