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Rechtsanwaltskammern empfehlen erneut höhere Azubi-Vergütung

Beitrag weiter­empfehlen: BRAK, Mitteilung vom 14.02.2025 Die Rechtsanwaltskammern haben ihre Vergütungsempfehlungen für angehende Rechtsanwaltsfachangestellte erneut erhöht. Sie wollen damit den …

Rechtsanwaltskammern erhöhen Vergütungsempfehlungen drastisch 💥

Die Rechtsanwaltskammern haben es mal wieder geschafft, die Vergütungsempfehlungen für angehende Rechtsanwaltsfachangestellte zu erhöhen. Wow, wie großzügig von ihnen! Endlich können die Auszubildenden sich über eine durchschnittliche Vergütung von 971,20 Euro im ersten Ausbildungsjahr freuen. Das ist ja fast genug, um sich eine Tüte Luft und ein Glas Wasser zu leisten. Im zweiten Jahr gibt es dann satte 1.074,60 Euro – da kann man sich ja fast schon eine halbe Bratwurst leisten. Und im dritten Jahr gibt es dann die Krönung mit 1.173,80 Euro. Da kann man sich ja fast schon wie ein Anwalt fühlen.

Fachkräftemangel als Ausrede für lächerliche Erhöhungen 🤡

Natürlich reagieren die Kammern mit diesen Erhöhungen auf den angeblichen Fachkräftemangel. Ja klar, das ist die beste Ausrede, um den Auszubildenden ein paar Brosamen hinzuschmeißen und sich dann noch auf die Schulter zu klopfen. Als ob eine Erhöhung um durchschnittlich 3 % die jungen Leute dazu bringen würde, Schlange zu stehen, um Rechtsanwaltsfachangestellte zu werden. Die Realität sieht anders aus: Die Zahl der Ausbildungsverträge geht kontinuierlich zurück, aber hey, Hauptsache die Kammern können sich selbst feiern.

Kanzleien können Empfehlungen nicht umsetzen – Überraschung! 🙄

Ach, wie überraschend, dass nicht alle Kanzleien die großzügigen Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern umsetzen können. Regionale Unterschiede, wirtschaftliche Gegebenheiten – bla bla bla. Die Realität ist doch, dass die kleinen Kanzleien und die wirtschaftlich schwächeren einfach nicht in der Lage sind, diese Empfehlungen zu erfüllen. Aber hey, Hauptsache die großen Kanzleien können sich weiterhin die Taschen vollstopfen, während die kleinen gucken müssen, wie sie über die Runden kommen.

Gesetzliche Mindestvergütung als Hohn für Auszubildende 🤬

Und dann haben wir noch die gesetzliche Mindestvergütung, die natürlich unter den Empfehlungen der Kammern liegt. Das ist ja wie ein Schlag ins Gesicht für die Auszubildenden. Da werden sie schon mit lächerlichen Beträgen abgespeist, und dann kommt auch noch die gesetzliche Mindestvergütung daher und zeigt, dass es noch schlimmer geht. Aber hey, Hauptsache die Kammern und Kanzleien können weiterhin so tun, als würden sie sich um ihre Auszubildenden kümmern.

Fazit zum Ausbildungsvergütungs-Wahnsinn 💣

Zusammenfassend kann man nur sagen: Der Umgang mit den Ausbildungsvergütungen in der Rechtsanwaltsbranche ist ein absoluter Witz. Die Erhöhungen sind lächerlich, die Ausreden sind fadenscheinig und die Realität ist ernüchternd. Es wird höchste Zeit, dass sich etwas ändert und die Auszubildenden den Wert bekommen, den sie verdienen. Aber ob sich das jemals ändern wird, steht in den Sternen. ❓ Wie lange wollen wir noch zusehen, wie Auszubildende in der Rechtsanwaltsbranche ausgebeutet werden? ❓ Wann wird endlich ein Umdenken in Bezug auf die Vergütung und den Umgang mit Auszubildenden stattfinden? 💬 Beteilige dich, zeige deine Meinung – Teile diesen Text auf Facebook und Instagram!📢 🙏 Es erfüllt mich mit großer Freude, dass du teilgenommen hast – wirklich fantastisch! Dankbarkeit für deine investierte Zeit und dein gezeigtes Interesse – deine Großartigkeit beeindruckt!🙏 🔵 Hashtags: #Rechtsanwälte #Ausbildung #Vergütung #Ausbeutung #Fachkräftemangel #Kanzleien #Mindestvergütung #Umdenken #Gerechtigkeit #Realität #Wahnsinn

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