Neue Rechtsprechung: Keine Konkurrenz während Arzneimittelprüfung
Die Bedeutung von Mitbewerberstellung und Prüfphasen im Arzneimittelmarkt
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass ein Unternehmen, dessen potenzielle Arzneimittel sich noch in der Prüfphase befinden, nicht das Recht hat, den Vertrieb von Arzneimitteln eines Dritten ohne behördliche Zulassung zu untersagen.