Aktuelles und erste Praxiserfahrungen zum neuen Recht der Personengesellschaften nach dem MoPeG
Einblick in die Reform des Personengesellschaftsrechts nach MoPeG
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, in Kraft seit dem 1. Januar 2024, hat umfassende Veränderungen in den §§ 705 ff. BGB eingeführt. Es richtet den Fokus nicht mehr nur auf spontane Gelegenheitsgesellschaften, sondern insbesondere auf Unternehmen außerhalb gewerblicher Tätigkeiten.
Neue Regelungen für Beschlussfassung und Beschlussmängelrecht
Die Reform des Personengesellschaftsrechts nach dem MoPeG war dringend erforderlich, um endlich klare Regelungen für die Beschlussfassung in Personenhandelsgesellschaften zu schaffen und das Beschlussmängelrecht zu überarbeiten. Durch die Etablierung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Grundform aller Personengesellschaften strebt der Gesetzgeber eine umfassende Neuausrichtung an, die auch Auswirkungen auf andere Gesellschaftsformen haben wird. Diese neuen Regelungen markieren einen wichtigen Schritt in der Modernisierung des deutschen Gesellschaftsrechts und schaffen eine klarere rechtliche Struktur für Unternehmen außerhalb gewerblicher Tätigkeiten.
Herausforderungen für das Recht der GmbH und die Gründungstheorie
Die Reform des Personengesellschaftsrechts wirft auch wichtige Fragen bezüglich des GmbH-Rechts auf. Die bisherige Dominanz und Bedeutung der GmbH wird durch die Neuausrichtung des Personengesellschaftsrechts in Frage gestellt. Besonders brisant ist die Bestätigung der Gründungstheorie, die die bisher geltende Sitztheorie grundlegend herausfordert. Diese Entwicklung könnte insbesondere für Gesellschaften aus dem Vereinigten Königreich bedeutende Konsequenzen haben und erfordert eine genaue Analyse der rechtlichen Implikationen.
Schwerpunkte und Erfahrungen in der Praxis
Die Reform des Personengesellschaftsrechts eröffnet neue Möglichkeiten für verschiedene Gesellschaftsformen, darunter Grundstücks- oder Familiengesellschaften. Die Diskussion um die Eintragung im Gesellschaftsregister sowie die Auswirkungen der Regelungen des Beschlussmängelrechts auf andere Gesellschaftsformen sind zentrale Themen, die in der Praxis intensiv debattiert werden. Erste Erfahrungen aus der Anwendung der neuen Regelungen bieten wertvolle Einblicke in deren praktische Auswirkungen und zeigen auf, welche Herausforderungen und Chancen sich für Unternehmen ergeben.
Termin und Zielgruppe des Seminars
Das bevorstehende Seminar richtet sich an eine spezifische Zielgruppe, darunter Rechtsanwälte, Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerberater sowie juristische Berater im Immobilienbereich. Es wird online am Dienstag, den 24. Juni 2025, von 10:00 bis 16:45 Uhr stattfinden und dient der Fortbildung gemäß § 15 FAO. Diese Veranstaltung bietet eine einzigartige Gelegenheit, sich umfassend über die aktuellen Entwicklungen im Personengesellschaftsrecht nach dem MoPeG zu informieren und wertvolle Einblicke aus erster Hand zu erhalten. 🤔 Emotionen können manchmal die besten Ratgeber sein. Hast du dich schon einmal gefragt, wie diese neuen Regelungen dein berufliches Umfeld beeinflussen könnten? Welche Chancen sie bieten und welche Herausforderungen sie mit sich bringen? Teile deine Gedanken und Erfahrungen mit uns! 💬🔍🚀